eBay-Recht als Kennzeichen für Rechtsanwälte
Die von Dr. Damm und Partner weisen auf das
des (LG) vom
17. Juni 2008 – AZ: 312 O 937/07 – hin, wonach einem verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „eBay“ als Bestandteil von
Internet-Domain-Namen wie z.B.:
Anwalt-eBay Rechtsberatung-eBay eBay-Recht
zu benutzen. In meiner Anfangszeit als Rechtsanwalt hatte ich im Jahr 2002 auch die glorreiche (Schnaps-)Idee, die Domains
www.ebay-anwalt.de sowie www.ebay-law.com zu registrieren. Es dauerte nicht lange und ich bekam es mit der Rechtsabteilung von eBay
zu tun. Ich erweiterte mein Wissen im
und gab die Domains kurzerhand wieder
frei. Die Sache wurde auf dem kurzen Dienstweg zwischen eBay und mir geklärt.
Damals konnte ich keine Notwendigkeit erkennen, eBay als Bestandteil eines Domainnamens zu führen – was ich zunächst übersehen bzw.
nicht richtig durchgeprüft hatte.
Die gleichen Gründe führt das LG Hamburg in seiner Entscheidung aus und differenziert zwischen der Nutzung des Kennzeichens als
Bestandteil eines Domainnamens und der Nutzung auf einer Internetseite:
Einen Unterschied zur Verwendung des Zeichens „eBay” im Rahmen von Domain-Namen, die der Beklagte dazu benutzte, den Nutzer gerade
erst auf seine gewerbliche Internetseite zu lenken, sahen die Hamburger Richter in der Verwendung des Zeichens „eBay-Recht” auf der
Internetseite „www.k…biz” selbst. Der Beklagte werde hier gerade nicht durch den kennzeichenmäßigen Gebrauch der oder des gleichlautenden Unternehmenskennzeichens „eBay” zu der
Internetseite des Beklagten „gelockt”. […]
Das Zeichen „eBay-Recht” sei auf der Webseite als eines unter vielen Tätigkeitsfeldern des Beklagten ausgewiesen. Ungeachtet der
Frage, ob es einen allgemein gültigen juristischen Bereich „eBay-Recht” überhaupt gebe, übertrage der Beklagte hier gerade weder den
Ruf der Marke und des gleichlautenden Unternehmenskennzeichens „eBay” mit den einhergehenden Qualitätsvorstellungen auf das
Dienstleistungsangebot des Beklagten, noch nutze er die Unterscheidungs- und Anziehungskraft der Marke und des gleichlautenden
Unternehmenskennzeichens „eBay” aus. Der Nutzer bringe hier die positiven Assoziationen, die er mit der Marke und dem
Unternehmenskennzeichen „eBay” verbinde, mit den D…
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