eBay: neue Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer
am 09.01.2008 von MCNeubert lawblog
Ab 01. April 2008 gelten bei eBay neue Richtlinien für Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer : http://pages.ebay.de/gewerblicheverkaeufer/
Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und AGB werden dann - soweit hinterlegt - automatisch eingeblendet.
Interessant ist die Möglichkeit auch bei laufenden Auktionen und Shop-Artikeln z.B. die Widerrufsbelehrung zu ändern und damit auf den neusten Stand zu bringen.
Änderungen an bestehenden Angeboten können Sie über die Funktion „Angebote bearbeiten“ vornehmen. So geht’s:
Ändern Sie Ihre rechtlichen Informationen in Mein eBay wie oben beschrieben und bestätigen Sie die Änderungen mit „Speichern“.
Gehen Sie in Mein eBay und markieren Sie …
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