eBay: neue Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer

Ab 01. April 2008 gelten bei eBay neue Richtlinien für Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer : http://pages.ebay.de/gewerblicheverkaeufer/

Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und AGB werden dann - soweit hinterlegt - automatisch eingeblendet.

Interessant ist die Möglichkeit auch bei laufenden Auktionen und Shop-Artikeln z.B. die Widerrufsbelehrung zu ändern und damit auf den neusten Stand zu bringen.

Änderungen an bestehenden Angeboten können Sie über die Funktion „Angebote bearbeiten“ vornehmen. So geht’s:

Ändern Sie Ihre rechtlichen Informationen in Mein eBay wie oben beschrieben und bestätigen Sie die Änderungen mit „Speichern“. Gehen Sie in Mein eBay und markieren Sie die aktiven Angeb… » Vollständiger Artikel
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Themen: Ebay

Erschienen 9. Januar 2008 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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