Ebay – Änderung der Datenschutzerklärung ab 1. November 2010

Sehr geehrtes eBay-Mitglied,

wir möchten Sie in dieser E-Mail über Neuerungen und Verbesserungen informieren, die wir im Bereich des Datenschutzes vornehmen.

Für uns ist der verlässliche Umgang mit Ihren Daten von größter Wichtigkeit. Vor diesem Hintergrund aktualisieren wir unsere Datenschutzerklärung zum 1. November 2010 und führen weltweit in allen eBay-Unternehmen interne Regelungen ein, mittels derer wir uns verbindlich verpflichten, Datenschutz auf dem Niveau der europäischen Datenschutz-Richtlinie zu gewährleisten (sogenannte “Binding Corporate Rules”).

Als Betreiber eines globalen Marktplatzes beobachten wir zunehmend mehr grenzüberschreitenden Handel, sowohl innerhalb der Europäischen Union, als auch weltweit. So macht zum Beispiel ein günstiger Wechselkurs des Euro zum US-Dollar oder zum britischen Pfund Einkäufe in Großbritannien oder den USA oft sehr attraktiv. Die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie dient daher vor allem der Harmonisierung der Datenschutzrichtlinien unserer 43 internationalen Märkte.

eBay vereinheitlicht seine Datenschutzerklärungen, um auf diese Weise weltweit ein einheitliches und gleich hohes Datenschutzniveau nach europäischen Standards zu gewährleisten. Dazu hat eBay Binding Corporate Rules eingeführt, die im Herbst 2009 von der Luxemburger Datenschutzaufsichtsbehörde (CNPD) geprüft und akzeptiert worden sind. Die Datenschutzbehörden der weiteren 13 EU-Mitgliedsstaaten, in denen eBay Marktplätze betreibt, haben sich der Einschätzung der CNPD im Rahmen eines gegenseitigen Anerkennungsverfahrens angeschlossen. Das bedeutet, dass die 14 EU-Mitgliedsstaaten, in denen eBay aktiv ist, die Datenschutzregeln und -standards von eBay akzeptiert haben. Im Gegensatz zum Safe Harbor Programm der USA sind die Corporate Binding Rules in ihrem Geltungsbereich nicht auf die USA beschränkt, sondern gelten weltweit verbindlich für alle eBay-Unternehmen.

Bisher waren die eBay International AG mit Sitz in der Schweiz und die eBay Europe S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg die gemeinsam verantwortliche Stelle für Ihre Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Zur Vereinfachung wird zukünftig ausschließlich die eBay Europe S.à r.l. zuständig sein, mit der Sie auch bereits heute Ihr Vertragsverhältnis haben. Hierdurch wird der Luxemburger Datenschutzbeauftragte die für eBay alleinige zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde mit einem einheitlichen Datenschutzrechtsrahmen für die eBay-Nutzer…

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Themen: Ebay , Safe Harbor
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 22. September 2010 auf http://dennisheinemeyer.eu/.

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