eBay lässt die Rücknahme von Bewertungen wieder eingeschränkt zu
am 25.08.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
In den letzten Wochen war in der Öffentlichkeit viel über das seit 22. Mai 2008 gültige Bewertungssystem von eBay diskutiert worden. Hauptkritikpunkt an den Änderungen von eBay war, dass eBay die früher noch vorgesehene Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen komplett beseitigt hat, was zu einer regelrechten Prozessflut wegen unberechtigter Bewertungen hätte führen können. Nun ist eBay – zumindest in diesem Punkt – wieder etwas zurückgerudert.
1. Antrag auf Rücknahme einer Bewertung
Seit 21. August 2008 lässt eBay die Rücknahme von Bewertungen wieder eingeschränkt zu (vgl. http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1197). Voraussetzung für die Rücknahme einer neutralen oder negativen Bewertung ist zunächst ein Antrag des bewerteten Verkäufers auf Rücknahme einer Bewertung. eBay stellt hierzu ein eigenes Online-Antragsformular zur Verfügung. Darin sind die Artikelnummer zur bewerteten Transaktion, der Mitgliedsname des Käufers sowie eine Begründung für die Entfernung der Bewertung anzugeben.Der Antrag wird von eBay nur innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Abgabe der Bewertung durch den Käufer zugelassen. Darüber hinaus kann der Verkäufer pro Transaktion nur einmal die Löschung beantragen und pro Monat maximal zwei Anträge stellen.Im weiteren Verlauf wird der Käufer von eBay per Email über den Antrag des Verkäufers informiert. Der Käufer kann dann innerhalb von sieben Tagen auf die Anfrage des Verkäufers reagieren. Die Bewertung wird jedoch nur entfernt, wenn der Käufer der Bewertungsrücknahme zustimmt. Stimmt der Käufer dagegen nicht innerhalb der siebentätigen Frist zu oder ignoriert er die Anfrage des Verkäufers, so bleibt die aktuelle Bewertung im Verkäuferprofil bestehen.
2. Berechtigung zur Bewertungsrücknahme
Eine Berechtigung zur Bewertungsrücknahme liegt laut eBay vor, wenn
der Käufer …
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