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eBay-Kaufrecht für Fortgeschrittene

am 06.02.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Unser Mandant stellt ein eBay-Angebot über einen PKW ein. In der Beschreibung steht, dass er dafür 11.000,00 EUR haben möchte. Er hatte den Sofort-Kaufen-Preis aber versehentlich mit 1,00 EUR angegeben, was bei der Lektüre der Beschreibung klar wird. Da musste er natürlich nicht lange auf einen bösen Mitmenschen warten, der den Kaufknopf drückte und jetzt die Kontonummer unseres Mandanten möchte, um diesem 1,00 EUR überweisen zu können.Auf unser Schreiben, in der wir unsere Sicht der Dinge schildern, belehrt uns der Gegner über die für uns doch sehr bescheidenen Aussichten in dem Fall:Sehr geehrter Hr.RA LampmannIhre E-Mail habe ich zur Kenntnis genommen.Laut den Vertragsregeln und nach Rücksprache mit E-Bay ist der Vertrag rechtens und ich somit der Besitzer der Artikels. Entscheidend ist nur der Sofortkaufpreis und nicht der Text in irgendeiner Beschreibung.In den zwei Sätzen ist juristisch gesehen so fast alles falsch, …

Ebay-Handel

Handakte WebLAWg / Viele Privat-Verkäufer bei Ebay schreiben gern Folgendes unter ihr Angebot: “Es handelt sich bei dieser Auktion um eine Privatauktion. Ich distanziere mich ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung. Sie akzeptieren das, wenn Sie ein Gebot a…

Was mich an Ebay ärgert!

Flügeladjutant / Da scheint es doch jüngst eine Umstellung im System des bekannten Online-Auktionshauses gegeben zu haben. Ich such so schön nach einem Artikel, und zwar möchte ich den nicht per Auktion, sondern einfach Sofort-Kaufen. Dumm nur, dass Ebay jetzt a…

ebay-Perlen

Statt aller / Wer ein wenig Aufheiterung gebrauchen kann, möge sich diese (bereits beendete) ebay-Auktion zu Gemüte führen und ein besonderes Augenmerk auf die Produkt-Beschreibung legen.Spontan kommen mir 2 Fragen in den Sinn:1. Wie ist die Rechtslage?2. Straf…

eBay als Name

BERLIN BLAWG / eBay als Name “eBay” ist der Name unserer Firma. Sie können diesen Namen auf Ihrer Website, in Ihren Angebotsbeschreibungen oder in der Werbung für Ihre Artikel in einer beschreibenden Weise verwenden. Sie dürfen zum Beisp…

LG Krefeld: eBay-Artikelbeschreibung und Gewährleistungsausschluss - Durch die Angabe in einem eBay-Angebot, dass der Artikel keine nennenswerten Fehler aufweist und tadellos funktioniert, wird zwischen Verkäufer und Käufer eine Beschaffenhei

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die Angabe in einem eBay-Angebot, dass der Artikel (hier: ein Plasmabildschirm) keine nennenswerten Fehler aufweist und tadellos funktioniert, wird zwischen Verkäufer und Käufer eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB v…

ebay und Erziehung

Andere Ansicht / wir unterbrechen kurz und weisen auf diese interessante ebay-Auktion hin, insbesondere auf die Artikel-Beschreibung. Und weiter gehts……

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Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum zum Thema Onlinerecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und zu ähnlichen Rechtsgebieten vor allem auch für User der eBay-Plattform

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