eBay-Kaufbestätigung als Beweismittel wertlos

Das OLG Hamm (Urteil vom 16. 11. 2006 - 28 U 84/06) hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer einen Vertragsschluss nicht mit der Kaufbestätigung beweisen kann, die eBay nach der Auktion an den Verkäufer verschickt. Im konkreten Fall hatte der Verkäufer einen BMW zum Verkauf gestellt, den der Käufer angeblich zum Preis von 11.999 Euro ersteigert hatte. Der Käufer stritt diesen Vertragsschluss ab. Obwohl er im Laufe des Prozesses einräumte, dass er und zwei Zeugen zur fraglichen Zeit im Internet gewesen seien, sah das Oberlandesgericht den Beweis für einen Vertragsschluss als nicht erbracht: "Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist [...]. Entsprechende Risiken muss der Internet-Nutzer, also hier der Verkäufer, einkalkulieren." Ebensowenig sei belegt, ob der verklagte Verkäufer möglicherweise einem Dritten die Möglichkeit eingeräumt habe, unter seinem Namen einen Vertrag abzuschließen. Das Urteil mag dem Leser sehr hart erscheinen, zumal sich sogar leise Zwei…

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Themen: Ebay , Olg Hamm , Bmw , Kaufbestätigung Muster
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 27. Februar 2007 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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