ebay-Kauf macht Kunden zu Steuersündern

Allein in Nordrhein-Westfalen hat der Zoll gegen rund 3.000 ebay-Kunden, die im Ausland - überwiegend in Holland - Kaffee bestellt und geliefert bekommen haben, Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Hunderte von Kunden hätten inzwischen Selbstanzeige erstattet, berichtete die RHEINISCHE POST bereits am vergangenen Freitag in ihrer Printausgabe. Wer im Ausland via Internet Ware bestelle und sich liefern lasse, gelte als gewerblicher Kunde und müsse Zoll und Steuern zahlen, wird ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Köln zitiert. Kaffee wird in Deutschland mit 2,19 Euro pro Kilo besteuert und bringt immerhin jährlich rund 1 Milliarde Euro ins Staatssäckel. Die Mehrzahl der Ermittlungsverfahren wird wohl wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt werden. Bezieher größerer Mengen oder "Wiederholungstäter" müssen aber damit rechnen, strafrechtlich belangt zu werden. ebay gibt die Daten der betroffenen Besteller gnadenlos an die deutschen Behörden weiter. Dass die Mehrzahl der Kunden vermutlich gar nicht weiß, dass Zoll- oder Steuervergehen im Raum stehen, scheint ebay nicht zu stören. ebay-Verkäufer dürfen zwar auf Zollbestimmungen hinweisen, müssen dies aber nicht. Eine Verlinkung auf die Seiten des deutschen Zolls ist bei ebay verboten. Die Verbraucherzentrale NRW rät potenziellen ebay-Bestellern, vor dem Kauf beim Zoll nachzufragen, welche Einfuhrbestimmungen gelten. Sie weist darauf hin, dass auch bei anderen Produkten, etwa bei Sportschuhen aus den USA oder bei Schaumwein, in Deutschland besondere Zoll- und Steuerbestimmungen gelten. Unproblematisch ist es nach wie vor, wenn Konsumenten ihren Kaffee, Alkohol oder Tabakwaren in üblichen Eigenbedarfsmengen selbst im EU-Ausland kaufen und mit nach Deutschland nehmen. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Ebay , Macht , Kaffee , Holland

Erschienen 27. November 2006 auf http://www.strafblog.de.

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