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ebay-Kauf: “laesio enormis” anzuwenden!

am 17.10.2007 von http://lawontheblog.kundp.at

In einer aktuellen Entscheidung (GZ: 4Ob135/07t) hat der Oberste Gerichthof (OGH) die Frage geklärt, ob bei ebay-Geschäften die sog. laesio enormis gem. § 934 ABGB anzuwenden ist. Was besagt diese?
Weil so hübsch, hier der authentischen Wortlaut der heute noch gütligen Stammfassung des § 934 ABGB aus dem Jahr 1812:

“Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte:
Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil
nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von
diesem an dem gemeinen Werthe erhalten; so räumt das Gesetz dem
verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung und die Herstellung
in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor,
das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des
Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes
bestimmt.”
Hat also jemand etwas erworben, das objektiv nicht einmal die Hälfte des …

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