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Ebay - Käufer kann einen Monat widerrufen

am 06.09.2006 von JuracityBlog

Das OLG Hamburg entschied mit Urteil vom 24.08.2006, dass eine Verkäuferin, die auf der Internetplattform ebay eine Fernabsatztätigkeit ausführt, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, welches im konkreten Fall nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat betrug, aufklären muss. Die Verkäuferin vertrieb über ebay Kosmetikartikel und verwies hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihre Internetseite. In den AGB heisst es, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen könne.
Das Oberlandesgericht führte dazu aus, dass der Unternehmer nach § 312 c Absatz 1 Satz 1 BGB vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages verpflichtet ist, den Verbraucher über das Bestehen des Widerrufsrechts in Textform zu informieren. Der Widerruf hat dann gemäß Â§ 355 Absatz 1 Satz 2 BGB innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
Durch des Verweis auf die AGB sei der Verbraucher aber nicht vor Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht informiert worden. Nach § 126 b BGB muss die Aufklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftszeichen geeigneter Weise erfolgen. Der bloße Verweis auf die AGB enstpreche demnach nicht den Anforderungen des § 126 b BGB.
Da also …

EBAY: WER IST DER KÄUFER ?

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InternetR: Widerrufsrecht bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage !

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eBay: Irreführung über Widerrufsrecht durch Wiedergabe des Gesetzeswortlauts von § 312 Abs. 4 Nr. 5 BGB

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LG Leipzig: Rückgaberecht & eBay - Im Rahmen der Internethandelsplattform eBay ist die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht nach § 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht vor Vertragschluss - da nicht in Textform - möglich.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es ist zwar möglich, durch eine nachträgliche Belehrung in Textform über ein Rückgaberecht (§ 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) wirksam das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzten, wobei dann allerdings davon auszugehen ist, dass…

LG Leipzig: Rückgaberecht & eBay - Im Rahmen der Internethandelsplattform eBay ist die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht nach § 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht vor Vertragschluss - da nicht in Textform - möglich.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es ist zwar möglich, durch eine nachträgliche Belehrung in Textform über ein Rückgaberecht (§ 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) wirksam das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzten, wobei dann allerdings davon auszugehen ist, dass…

OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay Geschäften 1 Monat - Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik Mein eBay - in Textform vor Vertragsschluss mitgeteilt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik Mein eBay, die zeitgleich mit dem Sofort-Kauf oder dem Zuschlag allein für den Käufer aktiviert wird - in Textform vor Vertragssc…

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Der Autor und sein Blog

RA Michael Felser

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