eBay: Haftung des Account Inhabers

Jetzt ist es anscheinend geklärt: Als Inhaber eines eBay Accounts haftet man nicht nur für eigene Schutzrechtsverletzungen - d.h. Verstößen gegen das Markengesetz-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht - , sondern man muss auch für Handlungen von Familienangehörigen, Freunden etc. persönlich einstehen, die das Mitgliedskonto benutzen. Dieses gilt sogar dann, wenn die Benutzung unbefugt und ohne Wissen des eBay Mitgliedes geschieht. Dieses entschied der BGH heute in seinem Urteil - I ZR 114/06 - “Halzband”.

In der Konsequenz muss nun jedes eBay Mitglied Sorge tragen, dass sich über seinen Account keine Rechtsverletzungen ereignen. Das bedeutet auch, dass jeder Inhaber eines Account die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto sorgsam sichern muss, damit Dritte nicht unbefugt das Mitgliedskonto für eigene Verkäufe benutzen. Ansonsten haftet man für sämtliche Verstöße, die sich über den Account ereignen.

Einen wichtigen Zusatz gibt es jedoch anzumerken: Di…

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Themen: Haftung , Ebay , Account , Gesetze Und Urteile , Marken- Und Urheberrecht , Mitgliedskonto
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 11. März 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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