eBay haftet für seine Inhalte - Web 2.0 und Recht
am 23.04.2007 von http://www.ra-maas.de
Web 2.0 (vgl. Tim O’Reilly) boomt und man könnte meinen, dass es Personen, Unternehmen oder Institutionen, insbesondere die Justiz gibt, die dem entgegenwirken wollen. Aufklärung tut not, Informationen sollen helfen, Gesetze und Urteile in den richtigen Kontext einzustellen. Hierbei wollen wir mit einer kleinen Artikelserie zu
Web 2.0 und Recht
beitragen. Heute: eBay haftet für seine Inhalte.
Der Bundesgerichthof hat am 19. April 2007 entschieden, dass eBay für Markenrechtsverletzungen, die über seine Internetauktionsplattform erfolgen, auf Unterlassung und Beseitigung haftet. Auch wenn eBay als Betreiber keine Kenntnis darüber hat, dass - wie im entschiedenen Fall - gefälschte ROLEX Uhren versteigert werden, so begründet sich die Haftung dadurch, dass erst durch die Auktionsplattform eBay eine solche Verletzungsform möglich ist.
An sich könnte man meinen, diese Entscheidung sei grundfalsch. So gibt es im neuen Telemediengesetz eine sogenannte Haftungsprivilegierung für Hostprovider, die dafür sorgen soll, dass das Internet überhaupt funktionieren kann. Danach soll der Provider, der fremde Inhalte zum Abruf bereit hält - hier also fremde Auktionen - nicht für die möglicherweise davon ausgehenden Rechtsverletzungen haften (vgl. § 8 TMG).
Aber der entscheidende Gesichtspunkt ist die Kenntnis. Denn sowohl in dieser jüngsten Entscheidung des BGH als auch der ersten zu Internet-Versteigerungen im Jahre 2004, stellt die Kenntnis von einer Rechtsverletzung den zentralen Anknüpfungspunkt dar. Die Gerichte haben die Internet-Auktionshäuser in beiden Entscheidungen nicht als Täter angesehen. Es wurde aber in beiden Fällen festgestellt, dass der Betreiber Dritten die Möglichkeit zur Rechteverletzung eröffnet habe und daher Mitstörer sei.
Nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung ist dann eine Haftung auf Unterlassung und Beseitigung …
Ebay haftet für Markenverletzungen - ROLEX darf es nur im Original geben
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Internetauktionshaus haftet für Markenverletzungen
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Haftet RICARDO für Markenverletzungen mit?
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