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eBay-Händler siegen im US-Gericht

am 09.02.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Auktionshändler verwehrten sich gegen den Vorwurf von Kunsthändlern bei eBay, sie vertrieben urheberrechtsverletztende Waren. Ihre negative Feststellungsklage vor dem örtlichen Bundesgericht war erfolglos, weil das Gericht keine Gerichtsbarkeit über die Beklagten aus England und Delaware feststellen konnte. Doch fanden sie beim Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks Gehör. In Sachen Kaaren Dudnikov et al. v. Chalk & Vermillion Fine Arts, Inc., Az. 06-1458, entschied es am 28. Januar 2008, dass die Kunsthänder die Zuständigkeit des Gerichts mit einer an eBay gesandten, geschäftsschädigenden Notice of claimed Infringement eröffneten, die Klage eine Folge der NOCI war, die …

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