eBay-Händler dürfen Paypal-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen
am 02.01.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Das LG Hamburg urteilte kürzlich, dass es wettbewerbswidrig
sei, die durch das eBay-Bezahlungssystem PayPal entstandenen Gebühren an die
Kunden weiterzureichen, ohne darüber in den eBay-Auktionstexten zuvor informiert
zu haben.
I. Um was geht es bei
dem Bezahlungssystem Paypal"?
Bei PayPal ein Unternehmen von eBay handelt es sich
um ein System, das dem Käufer die Online-Zahlung erleichtern soll. Der Kunde
kann die Zahlung nach vorheriger Anmeldung bei PayPal online durchführen,
indem er sich in sein Kundenkonto einloggt und die Zahlung dort durch Anklicken
des Buttons "bestätigen" an den Verkäufer anweist. Das Geld wird dem Verkäufer
wie bei einer Online-Überweisung gutgeschrieben und ausgezahlt.
Der Vorzug dieser Bezahlmethode bei eBay ist, dass die
Gutschrift beim Verkäufer sofort nach Anklicken des Buttons "bestätigen"
erfolgt, der Käufer die Zahlung durch wenige Klicks anweisen kann und die Daten
des Käufers (z.B. Kontonummer und Bankleitzahl) nicht an den Verkäufer
weitergegeben werden; der Käufer erhält so seine Ware schneller, weil der
Verkäufer die Zahlung früher als bei einer Überweisung verbuchen kann.
Weiterhin ist der Käufer bis zu einem Betrag von 500,-- gegen ausbleibende Lieferungen geschützt. PayPal erhebt nun für die Nutzung des Dienstes Gebühren, die
sich abhängig von der Höhe des Kaufpreises staffeln.
Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat sich an anderer Stelle
bereits recht kritisch mit dem Unternehmen Paypal auseinandergesetzt!
II. Was war nun genau abmahnfähig?
In seinem Angebot machte der Beklagte an keiner Stelle
Angaben darüber, dass zu den in den Auktionstexten bereits angegebenen Kosten
für Produkt und Versand für den Käufer weitere Kosten hinzukommen, wenn der
Käufer mit PayPal zahlt. Die ihm entstehenden Gebühren reichte der Bekagte
jedoch in seinen Rechnungen an seine Kunden weiter.
Dies …
eBay-Händler dürfen “Paypal”-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen
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