ebay: Bilderklau

Das man bei ebay die eigenen Angebote nicht mit fremden Fotos bewerben sollte, hat sich doch eigentlich schon rumgesprochen - dachte ich. Jetzt legte mir ein Mandant jedoch Screenshots von ebay-Auktionen vor, die nachweisen, dass ein Konkurrent erst bei meinem Mandanten gekauft hat und dann den Artikel mit der gleichen Beschreibung und den gleichen Fotos wieder eingestellt hatte . Die Fotos hatte mein Mandante sogar mit seinem Logo versehen - der Käufer hat sich lediglich die Mühe gemacht, bei zwei Fotos zu versuchen, das Logo zu entfernen. Und bei einer anderen Auktion hat er sich die Fotos noch nicht mal herunte…

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Themen: Ebay

Erschienen 7. Januar 2006 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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