Ebay bekommt gegen L´Oreal Recht vor Gericht

Das französische Gericht sieht nicht die Verantwortung bei ebay, alle Angebote auf Fälschungen zu kontrollieren. Ebay erfüllt seine Verpflichtungen und beide Unternehmen sollen in Zukunft gemeinsam gegen Produktpiraterie vorgehen, so das französische Gericht. 1. L´Oreal gehört zu den größten Kosmetikkonzernen. Ihren Sitz haben sie in Frankreich. L´Oreal verklagte ebay auf 3,5 Millionen Euro Schadenersatz und scheiterte nun vor dem französischen Gericht. Inhalt der Klage war der Vorwurf von L´Oreal an ebay, dass auf der Plattform gefälschte Kosmetikprodukte ihrer Firma verkauft würden und ebay dies duch ihr fehlendes Eingreifen unterstützt hätte. Nach Angaben von L´Oreal läge bei der momentanen Vorgehensweise von ebay eine Unterstützung oder eine Art "Helfen" der Verkäufer vor, weil diese ihr gefälschtes Produkt ohne Probleme auf der Plattform verkaufen oder versteigern könnten. 2. Dies sah das französische Gericht anders und wies die Klage ab. Ebay sei als Unternehmen nur der Bereitsteller der Website und daher nicht für die Inhalte, die der Nutzer online stellt, verantwortlich. Unterlässt ebay den Eingriff, obwohl es weiß, dass es sich um gefälschte Ware handelt, ist ebay eine Mitschuld zu geben. Dies kann aber nicht geschehen, wenn ebay von der gefälschten Ware nichts gewusst hat. Das Gericht hob in diesem Zusammenhang besonders die engargierte Vorgehensweie von ebay gegen gefälschte Produkte vor, ebay schaue also nicht tatenlos zu. Aber besonders im Bereich von Kosmetika ist es schwer, eine …

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Themen: Ebay , Parteien , Versteigern
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. Mai 2009 auf http://www.drbuecker.de.

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