EBAY: Ab sofort ist die Abwälzung von (überzogenen) Gebühren auf den Kunden verboten / Kuriosum: Käufer trägt nicht mehr Mehrwertsteuer?

eBay hat eine neue Liste von Verhaltensweisen zusammengestellt, die für Onlinehändler auf der Internethandelsplattform eBay.de ab sofort verboten sind. Hierzu gehören u.a. die Kreditkartenauf- bzw. Kreditkartenzuschlägen, Umlage von eBay- und PayPal-Gebühren, Aufschlägen, zusätzlichen Service- oder Bearbeitungskosten für die Bezahlung mit einer bestimmten Zahlungsmethode. Weitere Verbote finden sich bei eBay (→ Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript enthält: Gebühren). Befremdlich wirkt das Verbot der “Umlegung der Mehrwertsteuer auf den Käufer”, da der Preis einer Ware, soweit nicht gegenüber einem Unternehmer angeboten, grundsätzlich auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die Mehrwertsteuer zu enthalten hat (§ 1 Abs. 1 UStG) und hierauf vom Onlinehändler ausdrücklich “unmittelbar bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren” hinzuweisen ist (§§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. …

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Themen: Ebay , Verbraucher , Kreditkarten
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 12. November 2008 auf http://damm-legal.de.

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