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E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden ist unzulässig

am 21.08.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Wie bereits in einem früheren Beitrag dargestellt, ist nicht nur unverlangt zugesendete E-Mailwerbung gegenüber Privatpersonen, sondern auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig.
Dies bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in seiner Entscheidung vom 27.09.2006 (AZ: 3 U 363/05).
Unabhängig davon, ob es sich beim Adressat um eine Privatperson oder einen Gewerbetreibenden handelt, stellt eine unverlangt zugesendete Emailwerbung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine unzumutbare Belästigung dar, wenn diese erfolgt, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Eng auszulegende Ausnahmen hiervon sind möglich nach § 7 Abs. 3 UWG.
Eine Einwilligung kann nur durch ausdrückliches oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Der Einwand des Werbenden, er habe eine konkrete Geschäftsbeziehung anbahnen wollen, ist irrelevant. Denn dies …

Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

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Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 1 (Telefonwerbung)

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Spam ist auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig

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Unaufgeforderte E-Mail-Werbung ist auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig

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Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 2 (Faxwerbung, elektronische Anrufmaschinen)

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LG Potsdamm: Gewinnspiel-Eintragungsservice - Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. <br><b…

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