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E-Mail Disclaimer

am 13.10.2005 von IT-Blawg

Immer mal wieder kommt die Frage nach dem Disclaimer und seiner Wirksamkeit auf. Jeder macht es (ich eingeschlossen) nach dem Motto:
man kann ja nie wissen
Spiegel Online und muepe haben das Thema Disclaimer allgemein neulich wieder aufgegriffen.
Den E-Mail disclaimer, der zumeist lediglich eine Vertraulichkeitsabrede beinhaltet, möchte ich aus gegebenen Anlass nach einer Rundmail in der Kanzlei wieder aufgreifen.
Rechtlich ist das Thema nun umfassend auch in Bezug auf Haftungsbegrenzungen etc. in der Ausgabe Nr. 8/ 2005 der Zeitschrift Multimedia und Recht (S. 501 ff.) von Michael Schmidl aufgearbeitet worden.

Die Verwendung eines E-Mail Disclaimers führt nicht dazu, dass eine gesteigerte Vertraulichkeitsverpflichtung des E-Mail- Empfängers zu schaffen. … Trotz allem ist …

Disclaimer

Handakte WebLAWg / Wichtiger Hinweis: Dies ist ein Weblog. Ich distanziere mich nicht von meinen Links. Es liegt in der Natur eines Weblogs,...…

Seltsame Disclaimer in Emails

Die herrschende Meinung / Unter immer mehr Emails, die von Rechtsanwälten bei mir eingehen, finde ich sehr seltsame Disclaimer, wie z.B.Die in dieser Nachricht enthaltenen Informationen sind vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Bitte benachrichtigen Sie de…

Wochenrückblick: StudiVZ, Olympia-Blogger, Disclaimer

Telemedicus / +++ StudiVZ mahnt Mitbewerber ab +++ IOK veröffentlicht Richtlinien für Blogger +++ Sony BMG öffnet eigenen MP3-Shop +++ E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht +++ EU-Kommission vergibt Frequenzen für Fahrzeugkommunikation W…

Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn

IP|Notiz / Unseren Lesern sei der Podcast der Kanzlei Dr. Bahr zum Thema Disclaimer an´s Herz gelegt. Eine schöne Polemik gegen sinnfreie Disclaimer-Neurosen des Netzes, etwa mit dem hinlänglich bekannten und ständig falsch zitierten Urteil des LG Hamburg,…

E-Mail-Signatur

Weblawg.de / Nachdem die neue, ausdrückliche Regelung zu Pflichtangaben in Geschäftspost in der Form von E-Mail bei meinem Arbeitgeber umgesetzt wurde, ist meine E-Mail-Signatur einschließlich Grußformel und Leerzeilen nunmehr 19 Zeilen lang. Da kommt es häu…

Vorsicht bei Disclaimern

Datenschutzbeauftragter Online / Ich habe 2003 davor gewarnt, damals auf netz-id.de. Ich habe 2006 davor gewarnt und 2007 nochmals: Disclaimer können sehr wohl eine Bedeutung haben. Während gerade Juristen ständig schreiben,d ass Disclaier rechtlich unbedeutend sind, tippe ich mi…

Law-Podcasting.de: Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn.Inhalt: Jeder kennt und hasst sie: Die Disclaimer auf Webseiten und bei E-Mails.Der heutige Podcast i…

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Carola Sieling

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