E-Mail Disclaimer

Immer mal wieder kommt die Frage nach dem Disclaimer und seiner Wirksamkeit auf. Jeder macht es (ich eingeschlossen) nach dem Motto:

man kann ja nie wissen

Spiegel Online und muepe haben das Thema Disclaimer allgemein neulich wieder aufgegriffen.

Den E-Mail disclaimer, der zumeist lediglich eine Vertraulichkeitsabrede beinhaltet, möchte ich aus gegebenen Anlass nach einer Rundmail in der Kanzlei wieder aufgreifen.

Rechtlich ist das Thema nun umfassend auch in Bezug auf Haftungsbegrenzungen etc. in der Ausgabe Nr. 8/ 2005 der Zeitschrift Multimedia und Recht (S. 501 ff.) von Michael Schmidl aufgearbeitet worden.

Die Verwendung eines E-Mail Disclaimers führt nicht dazu, dass eine gesteigerte Vertraulichkeitsverpflichtung des E-Mail- Empfängers z…

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Themen: Spiegel Online , Email Disclaimer

Erschienen 13. Oktober 2005 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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