Impressumspflicht in der Schweiz ab 2012
Rechtsanwalt Martin Steiger | 10. November 2011 — Hinweis: Nachfolgenden Artikel verfasste ich ursprünglich als Gastbeitrag bei «startwerk.ch». In der Schweiz gibt es bislang kei…
Am 1. April 2012 tritt in der Schweiz das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Mit der Revision unterliegen E-Commerce-Anbieter neu einer generellen Impressumspflicht. In einem Gastbeitrag bei «startwerk.ch» beschreibe ich, welche drei weiteren neuen Vorgaben speziell für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft treten.
Die neuen Vorgaben finden sich in Art. 3 Abs. 1 Buchst. s Ziff. 2 bis 4 rUWG (PDF):
«Unlauter handelt insbesondere, wer: […] Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt: […]
2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingab…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Januar 2012 auf http://www.steigerlegal.ch.
Rechtsanwalt Martin Steiger | 10. November 2011 — Hinweis: Nachfolgenden Artikel verfasste ich ursprünglich als Gastbeitrag bei «startwerk.ch». In der Schweiz gibt es bislang kei…
Kanzlei Dr. Schenk | 3. Februar 2012 — Ab dem 1. April 2012 gilt in der Schweiz das neue UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), wobei die Schweiz sich dabei …
Rechtsanwalt Martin Steiger | 2. Januar 2012 — Im E-Commerce gilt in der Schweiz ab 1. April 2012 eine generelle Impressumspflicht. Nach meinem Gastbeitrag bei «startwerk.ch»…
Rechtsanwalt Martin Steiger | 6. Februar 2012 — Für 100 Franken pro Jahr kann man wie bereits berichtet als Unternehmen im Kanton Zürich seine E-Mail- und Website-Adresse in…
Jura-Nerd | 26. November 2010 — Klausuren, in denen AGB-Recht abgeprüft wird, werden regelmäßig dadurch aufgepeppt, dass der Vertragsschluss und die Einbeziehu…
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SCHWENKE & DRAMBURG | 7. Oktober 2010 — Mobile Commerce, kurz (M-Commerce) ist auf dem Vormarsch und wird in absehbarer Zeit einen neuen Absatzmarkt bilden. Aus rechtl…
Onlinespielerecht | 13. Oktober 2011 — Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet ist – insbesondere im B2C-Bereich – bereits sehr stark reguliert. Die V…
swissblawg | 31. März 2010 — Der Bundesrat hat heute die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) und die Schweizerisch…
legal webhosting | 6. März 2012 — - Neu Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertragsschluss (die Button-Lösung) - Am vergangenen Freitag hat der Bundestag das Gese…
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preise (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen ermöglichen es, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen, unhaltbare Gewinnversprechen und unerbetene Telefonanrufe vorzugehen. Zudem wird die Preistransparenz verbessert.
Schweizer Onlineshops haben ab April 2012 neue Auflagen zu beachten. Unser Gastautor erklärt, worauf E-Commerce-Anbieter achten müssen. Gastbeitrag von Martin Steiger,