E-Commerce Serie (4):Wie kommen Kaufverträge im Internethandel zustande?
am 06.06.2008 von Handakte WebLAWg
In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Im Internet handeln, - aber sicher!” die juristischen Hürden beim Handel im Netz dar.
Im heutigen 4. Teil geht es um das Thema “Wie kommen Kaufverträge im Internethandel zustande?”. Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage des rechtlichen Handelns. Auch im Bereich des E-Commerce werden Kaufverträge zwischen Internethändlern und Kunden abgeschlossen. Auf diese Kaufverträge sind die Regelungen des BGB anzuwenden. Gerade die Frage, ab wann im Internet ein wirksamer Vertragsschluss vorliegt, sorgt für viele Verwirrungen.
Nach den zivilrechtlichen Regelungen liegt ein Vertragsschluss dann vor, wenn die Vertragspartner übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben. Diese Willenserklärungen können auch auf elektronischem Wege per Internet abgegeben werden (E-Mail oder direkt durch Anklicken eines Bestellbuttons etc.). So gibt die eine Vertragspartei ein Angebot ab, zu gewissen Konditionen einen bestimmten Gegenstand zu kaufen bzw. verkaufen. Der andere Vertragspartner hat nun die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen oder aber, weil ihm die festgelegten Konditionen nicht zusagen, es abzulehnen. Im Falle der Annahme des Angebots kommt ein Vertragsschluss zu …
E-Commerce Serie Teil (5): AGB im Online-Handel
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