Dynamische Verweisung auf das Regelungswerk des öffentlichen Dienstes
am 26.07.2006 von http://info.folkertjanke.de
Bestimmt ein Haustarifvertrag für ein Unternehmen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, dass für die Arbeiter der BMT-G-O vom 10. Dezember 1990 und “die diesen im Bereich der Gemeinden… ergänzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung Anwendung” findet, soweit der Haustarifvertrag keine Abweichungen enthält, so liegt eine dynamische Verweisung auf das gesamte Regelungswerk für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes vor. Anzuwenden sind auch ergänzende Tarifbestimmungen zum BMT-G-O, die erst nach Abschluss des Haustarifvertrages in Kraft getreten sind. Dies gilt auch für Versorgungstarifverträge. Das hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 25.07.2006 (Az.: 3 AZR 134/05) entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der keinem Verband angehörige Arbeitgeber mit der Gewerkschaft ÖTV im Jahr 1996 einen Haustarifvertrag geschlossen, der eine entsprechende Verweisung enthielt. § 12 BMT-G-O, der eine Zusatzversorgung der Arbeiter vorsieht, war zwar zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen, trat aber erst zum 1. Januar 1997 in Kraft. Bei späteren Fassungen des Haustarifvertrages blieb die Verweisungsklausel unverändert. Die Auffassung des Arbeitgebers, nur auf die bei Abschluss des Haustarifvertrages geltenden Tarifverträge des öffentlichen …
BAG: Dynamische Verweisung auf das Regelungswerk des öffentlichen Dienstes
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Öffentlicher Dienst: Im Zweifel dynamisch - wenn Haustarifvertrag auf BMT-G verweist
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Zur vertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung
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TVÖD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst :: Text und mehr
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Klagen von im Marburger Bund organisierte Ärzte abgewiesen
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Entgelttabelle TVÖD Bund Ost 2008
JuracityBlog / Der TVÖD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) selbst regelt nur die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung ua.). Die Gehaltshöhe für die Beschäftigten des öffentlichen Die…
