Dynamische IP-Adressen sind keine Bestandsdaten
am 15.05.2008 von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy
Nach Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichts Offenburg vom 17.4.2008 (Az. 3 Qs 83/07) liest man teilweise [1, 2, 3, 4, 5], dynamische IP-Adressen seien Bestandsdaten. Das ist jedoch nicht richtig und von dem Gericht auch nicht so entschieden worden.
Was sind Bestandsdaten, was sind Verkehrsdaten?
Bestandsdaten sind Daten, die während des Bestands eines Vertragsverhältnisses mit einem Telekommunikationsunternehmen normalerweise gleich bleiben. Dazu gehört etwa Name, Anschrift, Bankverbindung, die an den Kunden vergebene Anschlussnummer, eine fest an den Kunden vergebene statische IP-Adresse, aber auch etwa seine Passwörter und PINs.
Verkehrsdaten sind dagegen Angaben über die näheren Umstände des Telekommunikationsverkehrs, also Angaben über einzelne Kommunikationsvorgänge. Dazu gehören Protokolle darüber, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Wann welcher Kunde online war und welche dynamische IP-Adresse ihm dabei zugewiesen war, ist ebenfalls eine Angabe über die näheren Umstände des Telekommunikationsverhaltens, also ein Verkehrsdatum.
Ist nun der Staatsanwaltschaft, einem privaten Rechteinhaber oder einer sonstigen Stelle bekannt, dass mit einer bestimmten IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Internetnutzung erfolgt ist (z.B. Seitenabruf, Dateiabruf), so liegen die maßgeblichen Verkehrsdaten bereits vor. Erfragt wird nun bei dem Internet-Zugangsanbieter, wem die (bereits bekannte) IP-Adresse zur maßgeblichen Zeit zugewiesen war. Gesucht werden also Name, Anschrift, Geburtsdatum usw. des Kunden. Dabei handelt es sich um Bestandsdaten, über die nach § 113 TKG und jetzt auch nach dem Urheberrechtsgesetz Auskunft zu erteilen ist.
Bei dynamischen IP-Adressen kann der Internet-Zugangsanbieter, der die Auskunft erteilen muss, den betreffenden Kunden nur feststellen, indem er in seinen Einwahlprotokollen nachschlägt. Der Anbieter …
LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über den sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaber bedarf keiner richterlichen Anordnung.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß §§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten anzusehen. Dies gilt…
LG Offenbach: Dynamische IP-Adresse gehört zu den Bestandsdaten, nicht zu den Verkehrsdaten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Offenbach (Beschl. v. 17.04.2008 - Az.: 3 Qs 83/07) hat entschieden, dass dynamische IP-Adressen zu den Bestandsdaten und nicht zu den Verkehrsdaten gehören.Das Gericht stützt sich dabei entscheidend auf die erst vor kurzem in Kraft getreten…
Achtung: IP-Adressen sind keine Bestandsdaten!
LAWgical / Der Kollege Dr. Bahr und die Blogger von Telemedicus gehören normalerweise zu sehr guten und zuverlässigen News-Lieferanten im IT-Recht. Ihre Deutung einer aktuellen Entscheidung des LG Offenburg halte ich aber für falsch. Aus ihr wird der Sc…
Verantwortliche für Internetseiten
Handakte WebLAWg / Ein Anspruch auf Erteilung der Auskunft über Namen und Anschrift sowie die IP-Adressen der Verantwortlichen für Internetseiten, auf denen gefälschte Bildnisse einer Person verbreitet werden lässt sich weder aus § 242 BGB noch aus § 101a UrhG an…
LG Frankenthal: Provider-Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar? - Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum, dessen Abruf und Übermittlung nur beim Verdacht
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berechtigungskennung - i.S.v §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG) und nicht um ein Bestandsdatum (§ 3 Nr. 3 TKG; a.A. wohl L…
LG Frankenthal: Dynamische IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers stellt ein Verkehrsdatum i. S. v. §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG dar. Eine Providerauskunft ist bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar
Dr. Bücker Newsfeed / Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat, ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP…
Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP-A
Dr. Bücker Newsfeed / Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP-…
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Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy / Das von CDU, CSU und SPD unterstützte „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ eröffnet privaten Rechteinhabern die Möglichkeit, von Internetprovidern und anderen Personen Auskunft …
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