Alle Blogs » Dusche und allgemeines Lebensrisiko

Dusche und allgemeines Lebensrisiko

am 17.10.2007 von http://www.meisen.info

Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Koblenz jetzt die Klage gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesen.
Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseveranstalter eine zweiwöchige Pauschalrundreise für April/Mai 2006 in Thailand. Am vierten Tag der Reise suchte der Kläger eine im Inneren des Hotelgebäudes im Saunabereich befindliche Dusche auf. Dort rutschte er auf dem nassen Fußboden aus und zog sich Verletzungen am Rücken zu, die zunächst stationär behandelt werden mussten. Eine Weiterführung der Reise war ihm nur unter Schmerzen möglich. Der Kläger hat unter anderem vorgetragen, der Fußboden sei äußerst glatt gewesen; Haltestangen oder ähnliches seien in der Dusche nicht vorhanden gewesen. Er hat die Auffassung vertreten, die Beklagte als Reiseveranstalter habe für die Folgen seines Sturzes einzustehen.
Mit seiner Klage hat der Kläger von der Beklagten Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.926,- € sowie Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verlangt. Das Amtsgericht Neuwied hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht Koblenz hat die Berufung des Klägers jetzt ebenfalls zurückgewiesen.
Wie die zuständige 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz in den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ausgeführt hat, stünden dem Kläger gegen die Beklagte keine Schadensersatzansprüche zu. Die Beklagte habe den Unfall des Klägers nicht zu vertreten. Durch den Sturz des Klägers habe sich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht. Es sei allgemein bekannt, …

LG Koblenz: Klage gegen Reiseveranstalter wegen Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesen

Rechtblog / Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Dies hat das Landgericht Koblenz kü…

LG Koblenz (12 S 83/07): Klage gegen Reiseveranstalter wegen Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesen

Recht für Verbraucher / Klage gegen Reiseveranstalter wegen Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesenDer Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das a…

Kostenloser Sturz auf dem Parkplatz

Blickpunkt Recht & Steuern / Nicht jeder Sturz mit Verletzungsfolgen auf einem Einkaufsparkplatz, der seine Ursache in einer unregelmäßigen Pflasterung hat, begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem jetzt vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall hat…

Schnee auf der Gummimatte

Blickpunkt Recht & Steuern / Stürzt ein Arbeitnehmers frühmorgendlich auf einer schneeglatten Gummimatte auf der Außentreppe des Betriebsgebäudes, so kann er nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom Vermieter des Gebäudes keinen Sc…

Rundfunkgebühren bei Gebrauchtwagenhändler

Blickpunkt Recht & Steuern / Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen Rundfunkgebühren (Händlergebühr) zahlen, meint zumindest das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in ei…

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Bulgarische Glastüren

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Reiseveranstalter haftet nicht für Unfälle seiner Reisenden, wenn in dem Hotel sowohl die Sicherheitsregeln des Gastlandes wie auch die typischen deutschen Sicherheitsregeln eingehalten wurden. Anders als bei seinem am gleichen Tag verk…

Kein Dienstunfall beim Duschen

Blickpunkt Recht & Steuern / Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Die wegweisende Entscheidung traf kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Womit Gericht sich nicht alles beschäftigen müssen. Die…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

Eine Vielzahl juristischer Informationen zum Thema Recht & Steuern

» Blickpunkt Recht & Steuern

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »