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Durchsuchung ohne Beschluss

am 20.12.2006 von schreibmaschine

Weil
er offenbar nicht ohne Waffen leben kann, musste ein 27-Jähriger
aus Würzburg zum wiederholten Male vor Gericht erscheinen. Unter
anderem ein Kleinkalibergewehr samt Munition, zwei Zimmerstutzen und
ein Luftgewehr fand die Polizei bei der Durchsuchung seines Zimmers,
das Würzburger Amtsgericht verurteilte ihn deshalb jetzt zu sechs Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die
Durchsuchung des Zimmers an einem Sonntagnachmittag war auch der
schwierigste Punkt des Verfahrens. Weil zwei Polizeibeamte ohne
richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Wohnung waren,
widersprach der Verteidiger zunächst einer Verwertung der dort
aufgefundenen Waffensammlung.Die
Vernehmung eines der beteiligten Beamten brachte Aufklärung: Die
Lebensgefährtin des 27-Jährigen hatte der Durchsuchung
ihrer Wohnung freiwillig zugestimmt. Die Frau war eine Stunde zuvor
bei einer Fahrzeugkontrolle aufgefallen: „Sie
zeigte Anzeichen von Drogenkonsum“, so der 28-jährige
Oberkommissar.


Auf
der Wache gab die Frau dann an, sie habe am Vorabend in ihrer Wohnung
einen Joint geraucht. Daraufhin suchte die Polizei in der Wohnung
ohne richterlichen Beschluss nach weiteren Drogen. Bei dieser
Gelegenheit habe die Frau dann mitgeteilt, dass ihr Freund Waffen in
seinem Zimmer aufbewahre.


Weil
sich auch noch andere Personen in der Wohnung aufhielten, „war
Gefahr im Verzug“, rechtfertigte der Polizeibeamte die sofortige
Sicherstellung der Waffen. Trotzdem handelte er sich einen Rüffel
von Staatsanwältin und Richter ein. Auch am Wochenende sei rund
um die Uhr ein Staatsanwalt erreichbar: „Es ist wichtig, in solchen
Fällen vorher anzurufen“, sagte der Vorsitzende.


Nachdem
die Details der Durchsuchung geklärt waren, erklärte sich
auch der Verteidiger mit der Verwertung der gefundenen Waffen als
Beweis einverstanden, „obwohl die Umstände zumindest sehr
zweifelhaft waren“.


Der
Angeklagte legte ein Geständnis ab. Schon im Frühjahr 2003
hatte ihm das Ordnungsamt mit sofortiger Wirkung sogar untersagt,
erlaubnisfreie Waffen zu erwerben oder zu besitzen. Kein Wunder nach
mehreren Verurteilungen wegen Verstößen gegen das
Waffengesetz, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung.
Die Verurteilung zu sechs Monaten auf Bewährung ist bereits
rechtskräftig.

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Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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