Durchsuchung ohne Beschluss

Weil er offenbar nicht ohne Waffen leben kann, musste ein 27-Jähriger aus Würzburg zum wiederholten Male vor Gericht erscheinen. Unter anderem ein Kleinkalibergewehr samt Munition, zwei Zimmerstutzen und ein Luftgewehr fand die Polizei bei der Durchsuchung seines Zimmers, das Würzburger Amtsgericht verurteilte ihn deshalb jetzt zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Durchsuchung des Zimmers an einem Sonntagnachmittag war auch der schwierigste Punkt des Verfahrens. Weil zwei Polizeibeamte ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Wohnung waren, widersprach der Verteidiger zunächst einer Verwertung der dort aufgefundenen Waffensammlung.

Die Vernehmung eines der beteiligten Beamten brachte Aufklärung: Die Lebensgefährtin des 27-Jährigen hatte der Durchsuchung ihrer Wohnung freiwillig zugestimmt. Die Frau war eine Stunde zuvor bei einer Fahrzeugkontrolle aufgefallen: „Sie zeigte Anzeichen von Drogenkonsum“, so der 28-jährige Oberkommissar.

Auf der Wache gab die Frau dann an, sie habe am Vorabend in ihrer Wohnung einen Joint geraucht. Daraufhin suchte die Polizei in der Wohnung ohne richterlichen Beschluss nach weiteren Drogen. Bei dieser Gelegenheit habe die Frau dann mitgeteilt, dass ihr Freund Waffen in seinem Zimmer aufbewahre.

Weil sich auch noch andere Personen in der Wohnung aufhielten, „war Gefahr im Verzug“, rechtfertigte der Polizeibeamte die sofortige Sicherstellung der Waffen. Trotzdem handelte er sich einen Rüffel von Staatsanwältin und Richter ein. Auch am Wochenende sei rund um die Uhr ein Staatsanwalt erreichbar: „Es ist wichtig, in solchen Fällen vorher anzurufen“, sagte der Vorsitzende.

Nachdem die Details der Durchsuchung geklärt waren, erklärte sich auch der Verteidiger mit der Verwertung der gefundenen Waffen als Beweis einverstanden, „obwohl die Umstände zumindest sehr zweifelhaft waren“.

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Schon im Frühjahr 2003 hatte ihm das Ordnungsamt mit sofortiger Wirkung sogar untersagt, erlaubnisfreie Waffen zu erwerben oder zu besitzen. Kein Wunder nach mehreren Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung. Die Verurteilung zu sechs Monaten auf Bewährung ist bereits rechtskräftig.

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Themen: Juristisches , Waffen

Erschienen 20. Dezember 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.

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