“Durchgeknallt” muss keine Beleidigung sein

Einen Staatsanwalt als “durchgeknallt” zu bezeichnen, ist nicht unbedingt eine Beleidigung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht hob die Verurteilung des Zeit-Herausgebers Michael Naumann auf, der in einer Talkshow unter anderem gesagt hatte:

Und ich bin ganz sicher, dass dieser staatsanwaltliche, man muss wirklich sagen: Skandal eines ganz offenkundig, ich sag`s ganz offen, durchgeknallten Staatsanwaltes, der hier in Berlin einen außerordentlich schlechten Ruf hat, der vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist, der zum ersten Mal überhaupt wieder tätig wird. Dieser Skandal wird zweifellos dazu führen, dass sich die hiesige Justizbehörde und die ihr zugeordnete Staatsanwaltschaft fragen muss, ob man auf diese Art und Weise gegen Privatpersonen vorgehen kann.

Wegen dieser Aussage war Naumann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zu Unrecht, denn die Äußerung ist nach Auffassung des Verfassungsgerichts von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Kontext der Äußerung im Zusammenhang mit der Kritik an der Informationspolitik der zuständigen Staatsanwaltschaft spreche gegen die Annahme, dass der Beschwerdeführer dem Betroffenen pauschal die geistige Gesundheit habe absprechen und ihn damit ungeachtet seines Sachanliegens habe diffamieren wollen. Vielmehr liege es aus Sicht des unvoreingenommenen Publikums nahe, dass er auch durch diese Begriffswahl Kritik an dem Umgang des Generalstaatsanwaltes mit den Persönlichkeitsrechten eines Beschuldigten üben wollte.

Die Herauslösung des Begriffes “durchgeknallt” aus diesem Kontext verstelle den Blick darauf, dass die umstrittene Äußerung im Zusammenhang mit einer Sachauseinandersetzung um die Ausübung staatlicher Strafverfolgungsbefugnisse fiel. In diesem Kontext könne der verwendeten Begriffswahl aber nicht jeglicher Sachbezug abgesprochen werden, da sie – wenn auch in polemischer und in herabsetzender Form – durchaus die Sachaussage transportieren kann, dass ein als verantwortlich angeseh…

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Themen: Berlin

Erschienen 26. Juni 2009 auf http://www.lawblog.de.

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