Durchbruch bei Neuorganisation der Hartz-IV-Jobcenter

Berlin (Reuters) - Im Ringen um die Neuorganisation der Jobcenter zur Betreuung der 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger haben Union, FDP und SPD am Wochenende einen Durchbruch erzielt.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einigte sich am frühen Samstagmorgen in Berlin nach gut 13 Stunden Verhandlungen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Details der Verständigung nannte das Ministerium nicht. Verhandlungskreisen zufolge sieht der Kompromiss eine Grundgesetzänderung vor. Damit soll den 346 Jobcentern, in denen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammenarbeiten, der Fortbestand über das Jahresende hinaus ermöglicht werden. Die Zahl der sogenannten Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, soll von 69 auf höchstens rund 110 steigen.

EINIGUNG UNTER VORBEHALT

Die Einigung auf Arbeitsebene steht unter dem Vorbehalt, dass ein Spitzentreffen mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dem Kompromiss kommende Woche zustimmt. In der Runde ist auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder dabei, der vor einem Jahr den damaligen Kompromiss gekippt hatte. Das Treffen ist nach Angaben von SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil für Mittwochabend geplant. Bis dahin solle die Ministerin einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Beschlüsse umsetze.

"Eine Einigung ist möglich, weil nun die Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand gewährleistet ist, da die Zerschlagung der Jobcenter abgewendet werden konnte", erklärte Heil. Hessens Ministerpräsident Roland Koch sprach von einem "Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen", durch den auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werde. Die gefundene Lösung sichere die Betreuung der Betroffenen aus einem Guss und ermögliche einen gesunden Wettbewerb zweier Modelle.

Der Deutsche Landkreistag als Hauptbefürworter der Optionskommunen zeigte sich erfreut über deren deutliche Ausweitung und darüber, dass diese nicht wie zwischenzeitlich diskutiert unter die Fachaufsicht des Bundes gestellt würden. Der Deutsche Städtetag erklärte, es sei höchste Zeit gewesen, die Weichen für die Zukunft der Jobcenter zu stellen. Bei allen weiteren Schritten müsse nun der Sachverstand der Kommunen intensiv einbezogen werden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warnte wegen des Ausbaus der Optionskommunen vor einer Zersplitterung der bundesweiten Arbeitsmarktlandschaft. Ähnlich äußerte sich die Linkspartei.

PROBLEME DES KOMPROMISSES LIEGEN IM DETAIL

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ging am Samstagmorgen gegen 03.30 Uhr auseinander. Sie stand unter Einigungsdruck, weil das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Jobcenter bis Ende dieses Jahres verlangt hat. Die SPD als größte Oppositionsfraktion sitzt mit am Verhandlungstisch, weil die Koalition für eine Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat auf die Stimmen der SPD angewiesen ist.

In die Hartz-IV-Grundsicherung fließen etwa 50 Milliarden Euro jährlich. Den Großteil davon - dieses Jahr voraussichtlich 38 Milliarden Euro - zahlt der Bund. Bei den Kommunen fallen etwa zwölf Milliarden Euro für die Wohnungskosten an. In den Jobcentern werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet sowie Fördermaßnahmen und soziale Hilfe für Betroffenen auf den Weg gebracht. Bisher arbeiten Kommunen und Arbeitsagenturen in 346 Jobcentern eng zusammen. 69 Kommunen erhielten bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 aber die Option, die Betreuung in Alleinregie zu übernehmen.

Die Zahl dieser Optionskommunen soll nun zwar ausgeweitet werden, wie es aus Verhandlungskreisen hieß. Anders als von Union und Arbeitsministerium bisher gewünscht solle ihre Zahl aber begrenzt bleiben - auf künftig nicht mehr als 110, an anderer Stelle war von 109 die Rede. Im Grundgesetz abgesichert werden solle, dass im Regelfall Kommunen und Arbeitsagenturen die Jobcenter gemeinsam einrichten. Für deren Hartz-IV-Bezieher bliebe damit alles wie bisher. Ohne Grundgesetzänderung hätten die Jobcenter aufgespalten werden müssen, so dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II mehrere Anlaufstellen gehabt hätten.

Im Detail dürfte die Einigung noch auf diverse Vorbehalte stoßen. Um die Bildung von Optionskommunen zu erschweren, sollen Kommunen diese Entscheidung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit fällen können. Dies hatte der Landkreistag im Vorfeld strikt abgelehnt.

- von Holger Hansen -



Quelle: Reuters (21. März 2010)

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Erschienen 21. März 2010 bei http://www.reuters.com.

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