Dunkle Gestalten

„Wegen fehlender Beleuchtung passiert ganz selten was.“ Aber wenn, sei fast immer auch der Autofahrer dran. Juristisch gehe von jedem Auto eine „allgemeine Betriebsgefahr“ aus. Die spiele nur dann keine Rolle, wenn den Unfallgegner eine besonders große Schuld treffe, also beispielsweise ein Radler bei Rot gefahren sei. Komme der Dunkelmann an gleichrangigen Straßen von rechts, treffe beide Beteiligte eine Mitschuld. Schlechte Karten haben Autofahrer, wenn sie einen parallel fahrenden Radler rammen, weil auch im Dunkeln „auf Sicht gefahren“ werden müsse.

Quelle: Tagesspiegel

Das ist einmal mehr eine Haftungsregelung, die keinem nicht-juristisch denkenden Menschen einleuchtet.

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Themen: Verkehrsunfall , Verkehrs-strafrecht , Tagesspiegel , Kreuzberg , Beleuchtung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 10. Oktober 2009 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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