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Dummheit wird eben tatsächlich bestraft!

am 21.02.2008 von http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com

Beschuldigter sagt bei der Polizei aus. Da es sich um ein Drogendelikt handelt und ihm von der sagenumwobenen Norm des § 31 BtMG berichtet wird, packt er aus, von wem er den Stoff hatte, er meinte sich einen großen Gefallen zu tun (hätte er mal gleich einen Verteidiger gefragt....)Was macht natürlich die schlaue Polizei? Richtig sie lässt die potentielle Quelle observieren. Der Beschuldigte aber hat wohl von einem auf den anderen Tag vergessen, wenn er bei der Polizei angeschwärzt hat und geht nun auf folgenden Tage wieder zu diesem Dealer. Nun ja, von wem er dabei beobachtet …

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