AG erlässt einstweilige Verfügung wegen Spam
Andere Ansicht | 30. Juli 2008 — Bei der ersten unerwünschten Werbe-Mail hatte ich noch darum gebeten, mir mitzuteilen, wer wann wo das Einverständnis erteilt h…
Da weiß man ja gar nicht, wie man anfangen soll, so peinlich ist diese Geschichte: Einem Lkw-Fahrer muss bei der Arbeit langweilig gewesen sein oder was auch immer, auf jeden Fall kam er auf die glorreiche Idee sein “bestes Stück” mit dem Handy zu fotografieren. Natürlich nicht für sich, da bedarf es ja keiner Aufnahme, nein, seine Freundin sollte in den “Genuss” kommen. Seine Idee: Überrasch ich sie doch mal per SMS, da wird sie Augen machen. Vielleicht hat er sich später auch noch kurz gewundert, dass seine Auserwählte überhaupt nicht reagiert hatte, doch da war das Unheil auch nicht mehr zu stoppen. Denn: Bei der Versendung der SMS ist er beim Eintragen des Empfängers in der Zeile verrutscht, weshalb das schicksalhafte Bild an jemand ganz anderen raus ging: An seine Chefin! Autsch!!!
Deren erste Reaktion ist nicht überliefert, die zweite wurde dann hochoffiziell: Fristlose Kündigung! Grund: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Reaktion des Fotografen: Kündigungsschutzklage (nicht ganz zu Unrecht wie wir finden…). Ergebnis in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Hagen: Vergleich der Parteien mit Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung sowie Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das ist mal wieder eine dieser typischen Geschichten, die mit E-Mail, Handy und der neuen Technik zusammenhängen. Einmal nicht aufgepasst und schon läuft alles aus dem Ruder. Es muss ja nicht immer gleich so eine vogelwilde Geschi…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Juni 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.
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