Duisburg lässt Gutachten in Blog löschen

Die Stadt Duisburg, die mit dem wahrheitsliebenden Büergermeister, hat Bloggern durch das Landgericht Köln das Veröffentlichen eines geleakten Gutachtens zur Loveparade-Katastrophe untersagen lassen.

Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch “näher” gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.

Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln …

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Fliegender Gerichtsstand , Landgericht , Einstweilige Verfügung , Duisburg , Gutachten , Katastrophe , Landgericht Köln , Wikileaks , Loveparade , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 18. August 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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