Düsseldorfer Tabelle 2011: Mehr Geld für Unterhaltspflichtige
Am 30.11.2010 veröffentlichte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Aktualisierung der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“, die
voraussichtlich ab dem 01.01.2011 gelten soll.
In dieser Übersicht werden die Unterhaltsverpflichtungen für alle in Absprache mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag geregelt. Anhand
der Tabelle können Unterhaltspflichtige und –berechtigte ablesen, in welcher Höhe Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der keine Gesetzeskraft zukommt, sondern es sich um Richtlinien handelt, die am
Einzelfall geprüft und angepasst werden müssen. So können je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten oder unter Berücksichtigung
etwaiger Sonderpositionen Zu- und Abschläge vorgenommen werden.
Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 sieht, nachdem für das Jahr 2010 der Unterhaltsanspruch für Kinder und Ex-Partner um 13 %
erhöht worden war, hier diesmal keine Erhöhung vor.
Für Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt die Tabelle 2011 allerdings die aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung angepassten
Hartz IV-Beträge. Das bedeutet, der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21.
Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem
bisherigen Betrag von 770 €. Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten, gegenüber der Mutter oder dem
Vater eines nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kinder oder gegenüber den Eltern werden angehoben. Die übrigen
Selbstbehalte sind wegen der nicht so engen familiären Bindungen und wegen des geringeren Schutzbedürfnisses der
unterhaltsberechtigten Erwachsenen höher.
Auch der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50 € erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene
Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern, Ehegatten und Eltern
gewährleisten. Mit steigendem Einkommen des Un…
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