Düsseldorfer Tabelle 2011 - 3 -Stunden-Seminar nach § 15 FAO in Mannheim und Stuttgart

Kaum veröffentlicht - schon für Sie aufbereitet: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011. Zusammen mit der GJI - Gesellschaft für Juristeninformation bieten wir Ihnen als Blitzservice zwei Fachanwalts-Seminare an, in denen Sie sich über die neuen Unterhaltsregeln informieren können. Zusätzlich bekommen Sie Informationen über die aktuelle Rechtsprechung des BGH in den letzten Monaten. Hier ein Überblick über die Seminar-Themen: Die Düsseldorfer Tabelle 2011 – Was sich ändert (und was gleich bleibt) BGH stärkt Grundsatz der nachehelichen Solidarität bei Anwendung des § 1578 b BGB. Ferner stellt er fest, dass bei dauerhaften ehebedingten Nachteilen eine Befristung des Unterhalts nicht infrage kommt, sehr wohl aber eine Begrenzung BGH: Voreheliche berufliche Veränderungen können nicht Grundlage für einen ehebedingten Nachteil sein. BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei § 1578 b BGB BGH zur Berechnung des ehebedingten Nachteils. Weitere Beweis­erleichterungen durch Schätzung nach § 287 ZPO BGH lehnt Altersphasenmodell erneut ab. BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB begrenzt werden. BGH spricht sich nochmals gegen pauschalen Betreuungsbonus aus. BGH: Auch Tilgungsraten auf Kredite können u.U. beim nachehelichen Unterhalt angerechnet werden. BGH zur „Präklusionsfalle Versäumnisurteil“ – Wie man Fehler leicht vermeidet. BGH zur Ausgangskontrolle bei Fristwahrung per Telefax BGH zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Anwalts im FG-Verfahren: Verfassungskonforme Auslegung des § 78 II FamFG BGH zum Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung im Rahmen der PKH. BGH bestätigt nochmals seine Rechtsprechung zur Rückforderung schwie­ger­­elterlicher Zuwendungen. BGH: Die Terminsge…

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Themen: Bgh , Bgb , Zpo , Fao , Mannheim , Stuttgart , Düsseldorfer Tabelle , Kindesunterhalt , Selbstbehalt , Düsseldorfer Tabelle 2011

Erschienen 30. November 2010 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.

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