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Dürfen Krankenkassen sich weigern, ihre “Chefgehälter” zu veröffentlichen?

am 09.02.2007 von Handakte WebLAWg

Anfang 2006 existierten in Deutschland 253 Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie verfügen über insgesamt ca 70 Millionen Versicherte (überwiegend Pflichtversicherte, ferner freiwillig Versicherte und Familienversicherte). Die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Ersatzkassen werden von einem hauptamtlichen, auf 6 Jahre gewählten Vorstand verwaltet, der je nach Kassengröße aus 1 bis 3 Personen besteht.
Zum 1. Januar 2004 wurde durch § 35a Abs 6 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) für die einzelnen Krankenkassen die Pflicht eingeführt, die Höhe der jährlichen Vergütungen ihrer einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie wesentlicher Versorgungsregelungen zu veröffentlichen. Dies muss in einer Übersicht jährlich zum 1. März im Bundesanzeiger sowie der Mitgliederzeitschrift der betreffenden Krankenkasse geschehen. Ob diese gesetzliche Pflicht in Einklang mit höherrangigem Recht (Grundgesetz, Europarecht) steht, ist teilweise umstritten. So wird zB in einem für die Betriebskrankenkassen im Februar 2004 erstatteten Rechtsgutachten die Verfassungsmäßigkeit der Publizitätspflicht in Zweifel gezogen. Mehrere Krankenkassen, insbesondere aus dem Betriebskrankenkassen-Bereich, weigerten …

Bundessozialgericht: Krankenkasse muss Gehälter ihres Vorstandes veröffentlichen

recht verständlich / Was die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, sagt uns § 1 des SGB V – nämlich die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das SGB V regelt die gesetzlichen Aufgaben der g…

Krankenkassen müssen Gehälter veröffentlichen

Handakte WebLAWg / Gesetzliche Krankenkassen müssen die Gehälter ihrer Vorstände weiterhin veröffentlichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Diese gesetzliche Pflicht sei verfassungsgemäß, heißt es in dem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschlus…

Veröffentlichung der Vergütung von Krankenkassenvorständen

Rechtblog / Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Vorstände in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen eine entsprechende Wei…

Zinsanspruch der KÄVs ggü. Krankenkassen

Handakte WebLAWg / Das BSG hat am 28. September 2005 über Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) gegenüber Krankenkassen auf Zahlung von Gesamtvergütungen sowie von Verzugs- und Prozesszinsen entschieden. Zwei Betriebskrankenkassen hatten in den Jahr…

Vergütung von Krankenkassenvorständen

Handakte WebLAWg / Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Vorstände in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen eine entsprechende Wei…

Die neue Krankenversichertennummer

Recht und Alltag / Bisher vergibt jede Krankenkasse einzeln für ihre Krankenversicherten Nummern (vergl. § 290 SGB V). Dieses System wird den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte nicht mehr gerecht. Deshalb wird mit der neuen Karte auch ein neues…

Veröffentlichung der Vergütung von Krankenkassenvorständen

Recht und Alltag / Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Vorstände in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Dies hat das Sozialgericht (SG) Speyer in seinem Urteil vom 25.07.2006 (Az.: S 13 KR 40/05 – Sprungrevision zugelassen)…

Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

BVerfG / Pressemitteilung vom 20.03.2008…

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Rainer Langenhan

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