Dümmliches NacktBILD

In einem Fachmagazin für Meinungs- und Kunstfreiheit des Axel Springer-Verlags wird - natürlich voller Entrüstung, versteht sich - das leicht zensierte BILD der Politikerin abgebildet.

Frau Lust, die sich übrigens den gleichen Namen wie eine schwedische Erotik-Darstellerin zugelegt hat, versteht sich als politische Künstlerin und äußert sich wie folgt:

“Mein Kunstwerk „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ ist ein künstlerischer Kommentar zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis, nämlich der in der Geschichte Europas einmaligen Aberkennung des Welterbetitels für das Dresdner Elbtal. Die mit Amtskette dargestellte Oberbürgermeisterin wird auf dem Bild in den Kontext des Themas gestellt. Die von mir implizierte Aussage, dass sie praktisch mit „nichts in der Hand“ , also ohne konkrete eigene Taten für das Welterbe wirbt, ist ein Statement, dass in der Kunst sehr häufig durch Nacktheit dargestellt wird. Somit ist die dargestellte Nacktheit als künstlerisches Mittel zum Ausdrücken ihrer Tatenlosigkeit zu verstehen und somit voll und ganz durch die grundgesetzlich verbriefte Meinungs- und Kunstfreiheit abgedeckt.

Meine Absicht ist es, Diskussionen auszulösen. Darf man so gesellschaftskritisch arbeiten? Darf man sich so was trauen? Darf man keinen Respekt vor der Macht haben? Warum regen die Bilder so auf? Warum hat der Mensch so viel Ehrfurcht von der Mächtigen?

Ich finde es spannend.”

Also, ich finde es absolut unspannend, sondern eher billig.

Zunächst einmal sind Starfakes - ob mit Photoshop oder mit Pinsel - keineswegs “voll und ganz durch die grundgesetzlich verbriefte Meinungs- und Kunstfreiheit abgedeckt”. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist kein Freibrief, wie die Künstlerin meint, sondern wird mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vorliegend mit der gesetzlichen Ausgestaltung in § 22 KunstUrhG) abgewogen. Persönlichkeitsrechte und die Rechte auf Meinungs- und Kunstfreiheit sind grundsätzlich gleichwertig, so dass man den Einzelfall auf das Für und Wider hin untersucht.

Da Nacktheit etwas sehr Privates ist, bei entsprechender Konnotation die Intimsphäre berührt, ist Derartiges nur bei einem überragenden künstlerischen Interesse gerechtfertigt. Und jetzt mal im Ernst, eine Politikerin in Strapse oder alternativ sogar als Domina darzustellen, ohne, dass ein irgendwie witziger Bezug zu erkennen wäre, ist pennälerhaft primitiv. Das könnte jeder 13jährige auch. So gewichtig ist die Kunst der Frau Lust wohl nicht.

Die Springer-Presse hatte das - natürlich - als Skandal aufzubauen versucht. Da auch die BILD-Zeitung mit der Rechtsprechung zu § 22 KunstUrhG vertraut ist, wussten die natürlich, dass das Bild verboten werden würde.

Lustig ist allerdings die Koinzidenz, dass BILD-Chef Kai Diekmann exakt am gleichen Tag, dem 16.11.2009, als man an den Persönlichkeitsrech…

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Themen: Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Einstweilige Verfügung , Recht AM Eigenen Bild , Bildnis , Kunstfreiheit , Zensur

Erschienen 3. Dezember 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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