US Supreme Court zementiert Grundrecht auf Waffenbesitz
Verfassungsblog | 28. Juni 2010 — Die konservative Richtermehrheit im US Supreme Court hat wieder zugeschlagen: In einem spektakulären Urteil haben die fünf Herr…
In einem meiner Lieblings-Blawgs, dem Verfassungsblog, steht was zu der Supreme Court Entscheidung über den Waffenbesitz. War ja gestern auch groß auf Spiegel.de und so.
Es geht im Eigentlichen um die Due-Process-Klausel:
Das 14. Amendment sieht vor, dass kein Staat seine Bürger um Leben, Freiheit oder Eigentum bringen darf ohne “due process of the law”. Diese Due-Process-Klausel ist die Brücke zwischen Bundesverfassung und Staaten. Sie umfasst aber nicht jedes Recht, das die US-Verfassung gewährt, sondern nur besonders hervorgehobene, etwa Free Speech. Ob das Recht auf Waffenbesitz dazu gehört, das war bislang ungeklärt.
Zum selben Thema, aber aus dem Jahre 2007 erklärt einer weiterer Lieblingsblog, USAErklärt, dieses Due-Process-Ding näher (wenn auch mit der Warnung: für Juristen nicht geeignet):
Der Trick an der Sache: Bis zum 14. Amendment galt das nur für den Bund, wie alle anderen in der Verfassung garantierten Rechte. Den Bundesstaaten stand es frei, in ihren eigenen Verfassungen andere Rechte festzulegen. Gegenüber dem Bund mochte ein Bürger zwar die Rechte aus der Bill of Rights haben, aber gegenüber seinem Bundesstaat waren die wertlos – es galt, was in dessen Verfassung stand. Man sprach von der dual citzenship, der doppelten Staatsbürgerschaft.
Der 14. Amendment änderte das. Die Bill of Rights, also die ersten zehn Verfassungszusätze, wurden zwar nicht „mechanisch“ auf die Bundesstaaten übertragen – und es gibt bis heute einen erbitterten Gelehrtenstreit darüber, ob das überhaupt das Ziel w…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Juni 2010 auf http://www.viajura.de/.
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