Dubiosen Einladungen nicht folgen!Verbraucherzentrale warnt vor Einladung mit der Überschrift "Hansestadt Rostock"

Dubiosen Einladungen nicht folgen!

Verbraucherzentrale warnt vor Einladung mit der Überschrift "Hansestadt Rostock"

Mit der Nominierung in Höhe von jeweils für 3.000 Euro in bar und weiteren Geschenkversprechen werden Verbraucher im Monat März durch Buchungsservice Abt. Bargeld/Reisen mit Postfach in Lingen zur Kaffeefahrt gelockt. Das Wort nominiert so erklärt Verbraucherschützer Joachim Geburtig, bedeutet so viel wie vorgeschlagen, benannt, vorgesehen. Endgültig ist damit aber noch nichts. Man muss allerdings auch wissen, dass das Wort nominiert in etwa einem Drittel aller Kaffeefahrten-Einladungen vorkommt. Bei der Veranstaltung vor Ort berufen sich die "Sprecher" auf die Unbestimmtheit und bestreiten so den Anspruch auf die genannte Summe Bargeldes.

Gewinn- und Geschenke-Versprechen dienen bekanntermaßen nur dazu, die Empfänger der Einladung, darunter oft gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Ware mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von Druck verkauft wird

Angesic…

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Themen: Verbraucher , Sprecher , Einladung , Einladungen , Rostock , Verbraucherzentrale , Lingen , Dubiosen_einladungen_nicht_folgenverbraucherzentrale_warnt_v
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. Februar 2009 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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