Ist Kleidungswechsel Arbeitszeit?
Betriebsrat Blog | 18. Februar 2010 — Dass nicht jeder Klamottenwechsel während der Arbeitszeit erfolgen darf ist klar: Schließlich kann ein Arbeitnehmer nicht im Sc…
Na, einen stressigen Arbeitstag gehabt?! Jetzt noch kurz aus den Arbeitsklamotten, dann unter die Dusche und auf ein kühles Bier mit den Kollegen?
Ja?!
Sie sind also sicher?!: Wirklich jetzt und hier, wo man noch zusammen ist, nur kurz umziehen und gleich von der Arbeit weg, schwups in die gemeinsame Stammkneipe?!
So, bitte sehr, ebenso schwups: HIERMIT SIND SIE ABGEMAHNT! SOLLTE SICH DAS WIEDERHOLEN, HABEN SIE MIT EINER FRISTLOSEN KÜNDIGUNG IHRES ARBEITSVERHÄLTNISSES ZU RECHNEN. Bitte! Gern geschehen!
Da schaut man doch schön aus der Wäsche, gell!? (Wobei natürlich klarzustellen ist: Kein Zweifel an Ihrer Schönheit! Das gilt mit Wäsche und natürlich auch ohne Wäsche…(ähem))
Sollten Sie sich etwa gar fragen, was das Ganze soll?
Nun ja: Erstens macht Ihr Arbeitgeber beim Backpfeifen Verteilen bzw. Hühnchenrupfen halt keine halben Sachen (das wäre dann ja auch ein halbes Back-hendl (für Nichtbayern: Backhähnchen, poulet frit à la viennoise richtig: bavaroise) – und die gibt es allenfalls auf der Wies’n (für Nichtbayern: In Ihrer Stammkneipe!))
Zweitens sollten Sie sich doch selber im Spiegel anschauen können! Das ist nicht nur “Eine Frage der Ehre” (und natürlich: Ihrer Schönheit, siehe oben) … sondern auch eine Frage Ihres Blaumanns! Wobei ich vorsorglich wiederhole (zwecks Kneipe, siehe ebenfalls oben): Es geht um den Blaumann, den Sie anhaben, und nicht um die gefürchtete polizeiliche Feststellung “Mann ist der blau, Mann!” (nach dem Besuch der Kneipe, siehe.…ach lassen wir das)
So und den Blaumann, auf dem gaaanz groß der Name Ihres Arbeitgebers draufsteht, den haben Sie ausziehen wollen und zwar ohne vorher aus der Zeiterfassung Ihres Arbeitgebers auszustempeln. Tjaja und schon sind Sie mit dabei: Denn Sie wollen ja nicht ernsthaft behaupten, dass Ihnen das Ausziehen in anderen Situationen Arbeit bereitet, oder?…………….(z.B. wenn Sie zum Schwimmen gehen – was dachten Sie denn!). Ja und weil das Ausziehen keine Arbeit ist, haben Sie es auch nicht während der Arbeitszeit zu tun. Die läuft aber noch, meint Ihr Arbeitgeber, solange Sie nicht ausgestempelt haben. Sie müssen also schon Ihren Arbeitgeber verstehen: Er meint es nur gut mit Ihnen, wenn er Sie – quasi nachhilfetechnisch – zum Stempeln-Gehen schicken möchte (Dumm nur, dass man bei der Agentur für Arbeit jetzt – quasi wartetechnisch – immer Lose zu ziehen hat).
So ist das also!
Sofern Sie nun denken:…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. März 2010 auf http://www.law-observer.de.
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