Alle Blogs » Du Bohlen, Du

Du Bohlen, Du

am 08.02.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Das Hamburger Landgericht hat Dieter Bohlen in einem Verfahren wegen Beleidigung offenbar das Duzen von Polizisten erlaubt. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehöre und er augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im …

Lex Bohlen

Handakte WebLAWg / Wer einen Polizisten einfach so duzt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro rechnen. Der Einzige, der das ungestraft darf, ist einem Zeitungsbericht zufolge Dieter Bohlen. Das Hamburger Landgericht briet ihm eine große Extrawurst. Das Hamburger…

LIZENZ ZUM DUZEN

LawBlog / Dieter Bohlen hat die Lizenz zum Duzen. Das Landgericht Hamburg lehnte einen Strafbefehl gegen den Sänger ab, weil er einen Polizeibeamten geduzt haben soll. Die Hamburger Morgenpost zitiert aus der Begründung: “Das Duzen des Polizeibeamten…

Bohlen darf Polizisten duzen

Jurabilis / Das Hamburger Landgericht hat eine Lex Bohlen geschaffen: Weil der Barde aus Tötensen jeden duzt, darf er auch bei Polizisten bei dieser Anrede bleiben. Unter zivilisierten Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft galt das bisher als Beleidigung. Unte…

Aufreger des Tages

Streitsache / Blog / Duzen Sie mal einfach so `nen Polizisten. Kostet Sie glatt 500 Euro. Doch der Dieter, der darfs Schlagzeile der Hamburger Morgenpost zum Urteil des Hamburger Landgerichts, das das Duzen eines Polizisten bei Dieter Bohlen lediglich als Unhöflichkeit …

Dieter Bohlen darf straflos Polizisten duzen - Wir auch?

strafblog / Wie heute in diversen Zeitungen und Online-Nachrichten zu lesen ist, hat das Landgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen Dieter Bohlen wegen Beleidigung eines Polizisten, der sich wegen Duzens in seiner Ehre angegriffen fühlte, abgelehnt…

Es hat nicht gepiept - Dieter Bohlen rammt Auto

Streitsache / Blog / Die Hamburger Polizei ermittelt gegen den Musikproduzenten Dieter Bohlen wegen des Verdachts der Fahrerflucht. Mit Bohlens Auto sei in der Nacht zum Sonntag ein parkendes Fahrzeug gerammt worden, bestätigte eine Polizeisprecherin einen Bericht d…

You can say you to me

RA-Blog / RA-Blog-Höflichkeitsverordnung (RABlHöflVO) § 1 Duzen des Bloggers (1) Wer fragt, darf duzen. (2) Wer nicht fragt - auch nicht schlimm. (3) Wer duzt, darf zurückgeduzt werden. § 2 Duzen der Kommentatoren Wie sich Kommentatoren anreden, ist un…

Der Bohlen-Effekt: Duz-Orgie bei RTL

strafblog / War wirklich lustig, heute morgen im Frühstücksfernsehen bei RTL, wie der Reporter da im Sog der Hamburger Bohlen-Entscheidung mit vertraulichem Du auf Politiker wie Renate Künast, Theo Weigel, Laurenz Meyer und Jürgen Trittin zugegangen ist und…

StA Hamburg ./. Dieter Bohlen

DPMS INFO / Poptitan Dieter Bohlen steht derzeit im Visier der Staatsanwälte aus Hamburg, weil eines seiner Fahrzeuge mit zwei unbekannten Insassen in der Nacht von Samstag auf Sonntag beobachtet wurde, wie der BMW von Bohlen ein parkendes Auto rammte und ohne…

Teure Aufmerksamkeit: Anders ./. Bohlen

Andere Ansicht / Das Thomas Anders vor dem Berliner Landgericht mit seiner Klage gegen Dieter Bohlen wegen dessen ehrverletzenden Behauptungen gescheitert ist, ging ja mittlerweile durch die Medien. Der Richter hatte die Klage kurzerhand abgewiesen, da klar sei dass…

Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte

Telemedicus / Die Juroren-Arbeit bei „Deutschland sucht den Superstar“ von Dieter Bohlen und seinen Kollegen ist als künstlerische Tätigkeit zu bewerten, so dass Kölner Sozialgericht (Az. S 23 KR 3 / 07). RTL muss daher für die Sendungen von 2…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

» Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »