DTAG-Rufumleitung "Switch & Profit" unzulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.

Die Parteien konkurrieren auf dem Gebiet der Telefondienstleistungen. Die Beklagte ist die Deutsche Telekom. Sie wirbt für ein Angebot, mit dem sie ihren Festnetzkunden, die zugleich über einen Mobiltelefonanschluss eines beliebigen Anbieters verfügen, eine Rufumleitungs-Option anbietet. Dabei werden Anrufe, die von einem Telefonanschluss des Festnetzes der Telekom ausgehen und an den Mobilfunktelefonanschluss des Kunden gerichtet sind, auf dessen Festnetzanschluss umgeleitet. Der angerufene Kunde erhält für diesen Fall eine Gutschrift. Dem Anrufer berechnet die Beklagte das tarifliche Entgelt für Anrufe aus ihrem Festnetz in das Mobilfunknetz. Ein Zusammenschlussentgelt, das die Beklagte bei Gesprächen aus dem Festnetz in das Mobilfunknetz an dessen Betreiber zahlen muss, fällt nicht an. Die Klägerin (EPlus) hält das Angebot der Beklagten für wettbewerbswidrig und hat die Beklagte auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Auskunftserteilung in Anspruch genommen.

Die Vorinstanzen haben der Klage weitgehend stattgegeben.

Der BGH hat das vom Berufungsgericht ausgesprochene Verbot bestätigt (vgl. BGH, Urt. v. 07.10.2009 - I ZR 150/07 - Rufumleitung). Er hat aufgrund der von der Beklagten angebotenen Rufumleitung eine gezielte Behinderung der Klägerin angenommen. Die Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten hat der Bundesgerichtshof darin gesehen, dass diese sich bei der Schaltung der Rufumleitung Leistungen der Klägerin zunutze macht und die für das Gespräch in das Mobilfunknetz anfallenden Gebühren vereinnahmt.

Der den Anruf tätigende Festnetzkunde der Beklagten wählt die Mobilfunknummer des Angerufenen, weil er erwartet, seinen gewünschten Gesprächspartner …

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Themen: Bgh , Verbot , Deutsche Telekom

Erschienen 22. Oktober 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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