DStV: Wer fragt, muss zahlen

Das letzte Woche vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2007 sieht vor, dass verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 Abgabenordnung künftig kostenpflichtig werden.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich ausdrücklich gegen dieses Vorhaben aus. Das komplizierte und undurchschaubare Steuerrecht zwingt die Betroffenen häufig dazu, eine verbindliche Auskunft von der Finanzverwaltung einzuholen. Ohne eine solche belastbare Rechtsauskunft könnten viele Transaktionen mangels Rechtssicherheit nicht durchgeführt werden. Die Kosten den Steuerpflichtigen aufzuerlegen, bedeutet eine weitere Abkehr vom Verursacherprinzip. Zudem befürchtet der DStV, dass dieser Gebührenpflicht noch weitere finanzielle Lasten für die Steuerpflichtigen folgen werden, beispielsweise für die Bearbeitung eines Einspruchs.

Da die Änderung des § 89 Abgabenordnung nicht im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2007 enthalten war, sondern erst auf Anregung des Bundesrats i…

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Themen: Abgabenordnung , Bundestag

Erschienen 14. November 2006 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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