DStV warnt vor Kürzung des Rechtsschutzes für Steuerpflichtige

Das geplante “Steuerbürokratieabbaugesetz” könnte nach Einschätzung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) eine unangemessene Kürzung der Rechtschutzmöglichkeiten des Bürgers zur Folge haben.

Zur Vermeidung von Masseneinsprüchen sollen die Finanzämter zukünftig Steuerbescheide auch dann vorläufig erlassen können, wenn die Auslegung einer steuerlichen Vorschrift “ungewiss” und deshalb ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist, § 165 Absatz 2 Nr. 4 Abgabenordnung-Entwurf. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Bisher war es erforderlich, dass die Verfassungsgemäßheit einer Steuernorm Gegenstand des Gerichtsverfahrens war. Die Vorläufigkeit bewirkt, dass der Steuerbescheid in der Frage “offen” und somit nachträglichen Änderungen zugänglich bleibt.

Zukünftig soll jedoch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Musterverfahren nicht automatisch allgemeine Wirkung entfalten, sondern es bedarf eines Umsetzungsaktes der Finanzverwaltung. Dabei verkennt der Gesetzesentwurf, dass höchstrichterliche Rechtsprechung stets und unmittelbar die (Finanz-)Verwaltung bindet.

Als Konsequenz ergäbe sich Folgendes: Der Steuerpflichtige bliebe - selbst bei Obsiegen des “Musterklägers” - von einem förmlichen Petitum der Finanzverwaltung abhängig. Ein solches faktisches Genehmigungserfordernis widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Obendrein sind dem Betroffenen selbst die Hände gebunden. Denn dem Rechtssuchenden wird grundsätzlich ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis abges…

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Themen: Gesetzgebung , Abgabenordnung
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 19. November 2008 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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