DStV übernimmt Vorreiterrolle bei der Einführung von Fachberaterbezeichnungen für Steuerberater

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat die Nachfrage nach spezialisierten Beratungsleistungen von Steuerberatern erkannt und spricht sich daher seit langem für die Einführung von Fachberaterbezeichnungen im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten aus. Der Vorstand des DStV hat nunmehr auf seiner Sitzung am 5. Dezember 2006 die Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von “Fachberatern (DStV)” beschlossen.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass sich das Tätigkeitsfeld von Steuerberatern keinesfalls nur auf die klassischen Aufgaben, wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, beschränkt. Die Berufsangehörigen sind in zunehmendem Maße beispielsweise auch als Insolvenzberater oder als Vorbereiter und Unterstützer bei Bankengesprächen gefragt. Im Bereich dieser so genannten vereinbaren Tätigkeiten ist nach Ansicht des DStV eine Spezialisierung sinnvoll und notwendig. Entsprechende Vorbereitungslehrgänge, zum Beispiel zur Erlangung der Bezeichnung “Fachberater für Rating (DStV)” bietet der Verband bereits erfolgreich an.

In seiner Vorreiterrolle…

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Erschienen 13. Dezember 2006 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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