DStV: “Steuerlicher Vorteil” verfassungswidrig? Rote Karte für § 42 AO?
am 22.11.2007 von STEUERRECHT
Ein bislang unveröffentlichter Beschluss des Bundesfinanzhofs zu Verlustzuweisungsmodellen (IX B 92/07) wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die geplante Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO). § 42 AO soll dem Missbrauch rechtlicher Gestaltungen entgegenwirken.
Mit dem Beschluss legen die Bundesfinanzrichter eine Regel des Einkommensteuergesetzes dem Bundesverfassungsgericht vor, weil sie von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt sind. Sie monieren unter anderem, dass sich eine Konkretisierung des unbestimmten Begriffs “steuerlicher Vorteil” weder aus der konkreten Norm noch sonst aus dem Gesetz ergebe.
Nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) ist dieses verfassungsrechtliche Verdikt unmittelbar auf die Neufassung der sogenannten Missbrauchsregel in § 42 AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 übertragbar. In der vom Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Neufassung des § 42 AO soll erstmalig der Begriff “Missbrauch” gesetzlich definiert werden. Wesentlicher Bestandteil der Definition ist der Begriff des “Steuervorteils”. Dieser soll nach dem Willen des Bundestages sogar noch dadurch qualifiziert sein, …
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