DStV zu Nichtanwendungserlassen: “Versprochen – gebrochen”
Zum dritten Nichtanwendungserlass der neuen Bundesregierung in den ersten 111 Tagen erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt):
“Am 15. Februar 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen den dritten Nichtanwendungserlass dieser Legislaturperiode veröffentlicht
und eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs gesperrt. “Damit stößt das Finanzministerium die Steuerzahler und
die Finanzgerichte gleichermaßen vor den Kopf”, so Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Zwar haben auch schon die Vorgängerregierungen das Mittel der Nichtanwendungserlasse genutzt, die jetzige Regierungskoalition hatte
jedoch im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, diese Praxis zurückzufahren. Die zeigt ein anderes Bild. “In nur 111 Regierungstagen sind bereits drei Nichtanwendungserlasse
ergangen. Das dürfte so noch keine Regierung geschafft haben”, sagt Däke.
Bei einem Nichtanwendungserlass handelt es sich um eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen an alle
untergeordneten Finanzbehörden, ein Urteil auf einen anderen gleichartigen Sachverhalt nicht anzuwenden. Will sich ein Steuerzahler
gegen diese Praxis wehren, muss er erneut klagen, obwohl bereits ein Urteil vorliegt. Damit werden unnötig Gerichtsverfahren
provoziert, die Geld kosten. “Besonders pikant ist die Angelegenheit, weil es im Gesetz keine Regelung…
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