DStV erleichtert, dass Selbstveranlagung bei Einkommensteuer ist vom Tisch

Die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Selbstveranlagung der Einkommensteuer für Unternehmer ist vom Tisch. Nach dem ersten Referentenentwurf sollten Steuerpflichtige künftig verpflichtet werden können, ihre Steuerschuld selbst zu berechnen, wenn sie ihre Steuerdaten elektronisch übermitteln müssen. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hatte diese Regelung scharf kritisiert, da sie in der Praxis nicht handhabbar wäre. Diese Kritik scheint beim Bundeskabinett auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein.

Durch eine Änderung der Abgabenordnung sollte “zur Erleichterung und Vereinfachung des automatisierten Besteuerungsverfahrens”, so der Text des Entwurfs, eine Rechtsverordnung ausreichen, um in bestimmten Fällen die Pflicht zur Selbstveranlagung zu begründen. “Jeder, der sich einmal die umfangreichen Berechnungsprotokolle eines kommerziellen Programms für die Einkommensteuererklärung angesehen hat, weiß, dass dies mit Bleistift und Papier nicht möglich ist”, so DStV-Präsident Jürgen Pinne. Rechnet das Programm falsch, stellt sich zudem die Frage der Haftung für falsch abgeführte Steuern. Die Vereinfachung hätte allein auf Seiten der Finanzverwaltung gele…

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Themen: Verwaltungsverfahren , Abgabenordnung , Einkommensteuer , Selbstveranlagung

Erschienen 29. Juli 2008 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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