DStV begrüßt Bekenntnis zur Steuersystematik bei “Pendlerpauschale”
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) ein klares Bekenntnis für ein systematisches Steuerrecht abgegeben. Der Spitzenverband der Angehörigen der steuerberatenden Berufe in begrüßt diese wegweisende Entscheidung, die auch künftig als Leitlinie der Steuergesetzgebung dienen wird. Ein in sich unschlüssiges Steuerrecht, das sich nur an der Tagespolitik orientiert, sorgt nicht nur für Verdrossenheit unter den Steuerbürgern, sondern widerspricht immanent dem Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes, wie die Karlsruher Richter feststellten.
Erfreulicherweise haben die Verfassungsrichter gleichzeitig eine rückwirkende Anwendung der Entscheidung angeordnet und somit den Weg für umfassenden Steuerrechtschutz freigemacht. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings, da das Gericht offenbar die Fahrtkosten nicht ausschließlich der beruflichen Sphäre zuordnen will.
Der DStV rät unterdessen den Steuerpflichtigen, zu überprüfen, ob die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeitsstätte in der Steuererklärung 2007 deklariert wurden. Voraussetzung für eine Einkommersteuer-Erstattung im Falle von Arbeitnehmern ist jedoch, dass deren Fahrtkosten gemeinsam mit sonstigen Aufwendungen den st…
» Vollständiger ArtikelThemen: Abgabenordnung , Einkommensteuer , Werbungskosten , Steuersystematik
Erschienen 9. Dezember 2008 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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