Dsquared ./. Bartels

Gestern wurde Parteibuch-Blogger Marcel Bartels von einem Herrn Dirk M. angerufen. Herr M. ist Inhaber der Marke “Dsquared”, über die unter der Überschrift “Abmahnunwesen um DSquared2 und DSQUARED” im Parteibuch berichtet wurde.

Im Parteibuch-Beitrag stand sinngemäß, dass die noch junge Marke “Dsquared” stark an ein bekanntes kanadisches Bekleidungslabel - “DSquared2″ - erinnert, welches umgangssprachlich auch als “DSquared” bezeichnet wird. Diese verkürzte Bezeichnung wird z.B. bei Ebay benutzt, wo unbescholtene Verkäufer von DSquared2-Kleidung neuerdings von dem Markeninhaber von Dsquared Abmahnungen wegen Markenmissbrauch erhalten. Gegen die Markenanmeldung von “Dsquared” hat der “echte” Markeninhaber, der tatsächlich schützenswerte Interessen vorzuweisen hat, mittlerweile Widerspruch eingelegt.

Jedenfalls möchte Herr M. (”Dsquared”), dass Marcel Bartels den Beitrag im Parteibuch löscht. Das nicht etwa, weil sein Unternehmen ganz schlecht weggekommen ist, sondern weil Bartels die Marke “benutzt” haben soll.

Wie seit der leidigen Angelegenheit um Vater Klum jeder weiß, besteht ein großer Unterschied zwischen nennen und benutzen. Natürlich ist das Benutzen einer geschützten Marke unzulässig. Wenn ich etwa mein Blog heute in “Lawblog ™” umbenennen würde, könnte ich morgen zumachen - so einfach ist das. Trotzdem darf ich z.B. sagen:

- Lawblog ™ find’ ich gut. - Ich freue mich schon auf die FIFA WM 2006 ™. - Ich trage T-Shirts von Nike ™. usw.

Ich verstehe das, obwohl ich kein Markenrechtler bin. Warum verstehen andere das nicht? Wahrscheinlich weil es zu viele notleidende Anwälte gibt.

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Themen: Ebay , Blogger
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. April 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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