DSDS-Jury = Wa(h)re Kunst?

Wie bereits in diesem Blog berichtet wurde, musste sich das SG Köln damit auseinandersetzen, ob die Tätigkeit der Jury von der TV-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) bei RTL Kunst darstellt und damit Verwerter wie RTL an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen müssen. Nun entschied der vorsitzende Richter Dieter Volk, der sich laut einem Bericht von ad-hoc-news nie zuvor eine einzige Sendung von DSDS angesehen hat und zur Urteilsfindung seine Kinder und die Beweis-DVDs von RTL zuhilfe nahm: "Herr Bohlen ist auch als Jury-Mitglied bei ´Deutschland sucht den Superstar´ (DSDS) ein Künstler. Das geben wir ihm hiermit schriftlich." Tja, komisch: Er spricht nur von Herrn Bohlen. Was ist mit Anja Lukaseder und Heinz Henn? Ok, vielleicht ist das in der Presse irgendwie falsch durchgesickert. Denn laut RTL-Verträgen werden von allen drei Juroren "eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen" erwartet. Das war nun natürlich eine etwas unglückliche Formlierung, auf die sich die KSK sehr schön berufen konnte, um zu argumentieren, dass die Jury-Tätigkeit eine künstlerische Darbietung darstellt. Die Kammer selbst meinte weiterhin zur Tätigkeit der Jury: "Sie reagieren mit ihren Kommentaren vergleichsweise spontan auf die Darbietungen …

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Themen: Volk

Erschienen 14. November 2007 auf http://stattaller.blogspot.com/.

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