DSDS ist Kunst!

Die Kommentare von Dieter Bohlen und den andere Juroren in der Casting-Show “Deutschland sucht den Superstar” sind Kunst. Sagt das Sozialgericht Köln.

Hintergrund dieser Entcheidung ist die Künstlersozialabgabe. Die für die Sozialversicherung der Künstler errichtete Künstlersozialkasse hat die Aufgabe, selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung zu verschaffen wie Arbeitnehmern. Die Künstlersozialkasse finanziert sich aus Zuschüssen des Bundes, den Beiträgen ihrer Versicherten und zuletzt auch aus Pflichtabgaben von Unternehmen, die Kunst verwerten (Künstlersozialabgabe). Nach dem Gesetz zur Künstlersozialversicherung sind u.a. auch Fernsehunternehmen wie beispielsweise RTL grundsätzlich verpflichtet, die sogenannte Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu bezahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei nach den für “künstlerische Leistungen” gezahlten Entgelten.

Der Fernsehsender RTL wehrte sich vor dem Sozialgericht gegen einen Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, in dem RTL von der Künstlersozialkasse verpflichtet wurde, für die Tätigkeit der Juroren in der Fernsehshow “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) Beiträge an die Künstlersozialkasse zu zahlen, da es sich hierbei um eine “künstlerische Tätigkeit” gehandelt habe.

Der Fernsehsender RTL als Kläger in diesem Verfahren vertrat dagegen die Rechtsauffassung, die Jurorentätigkeit bei DSDS sei keine künstlerische Tätigkeit, so dass hierfür keine Beiträge von RTL an die Künstlersozialkasse abzuführen seien. Dem ist das Sozialgericht Köln jedoch nicht erfolgt.

Die Sprüche von Dieter Bohlen sind daher nicht nur Kult, sondern - gerichtlich bestätigt - auch Kunst.

Sozialgericht Köln, Urteil vom 12.11.2007 - S 23 KR 3/07

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Themen: Sozialversicherung , Dieter Bohlen
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 13. November 2007 auf http://www.meisen.info.

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