DS-Karten reloaded: Nintendo verliert in Frankreich
Am 03.12.2009 hat das Pariser Tribunal de Grande Instance (~ Landgericht) eine Klage von Nintendo France gegen fünf Hersteller nicht autorisierter Flash-Karten, darunter Assentek und Divineo, abgewiesen. Die “Linker” genannten Karten ermöglichen das Abspielen von Fremdsoftware, insbesondere auch Raubkopien, auf Nintendo-DS-Konsolen.
Nintendo hatte im Vorfeld die Hersteller und Distributoren dieserProdukte abmahnen und auch Flash-Karten beschlagnahmen lassen. Das Gericht war allerdings wohl der Auffassung, dass Herstellung und Vertrieb der Karten rechtlich nicht zu beanstanden seien. Das Urteil ist noch nicht im Volltext verfügbar, auch eine Pressemitteilung des Gerichts gibt es nicht. Ersten Berichten (hier und hier) zufolge sollen die Richter die Auffassung vertreten haben, die Verwendung proprietärer Datenträger schließe freie Entwickler aus und sei insgesamt rechtswidrig.
Einer der Beklagten fasst die Entscheidung in einer eigenen Pressemitteilung so zusammen:
Die Argumente von Nintendo France wurden sämtlich abgewiesen und kann bei der gegenwärtigen Sachlage den Verkauf der Linkers in Frankreich nicht verbieten.
Sowohl Nintendo France als auch der Vertreter des öffentlichen Interesses können gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. In Frankreich sind derzeit …
» Vollständiger ArtikelThemen: Raubkopie , Intellectual Property , Tgi Paris , Nintendo , Linker , Interactive Entertainment , Nintendo DS , DS Reloaded
Erschienen 8. Dezember 2009 auf http://spielerecht.de.
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